Naturdenkmäler; Festsetzung
Kurzbeschreibung
Besonders eindrucksvolle Naturobjekte können als Naturdenkmäler festgesetzt werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 14.01.2025
Stand: 14.01.2025