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Bodenschutz und Altlasten

Nach den Grundsätzen des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, Boden- und Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.

Im juristischen Sinn sind schädliche Bodenveränderungen Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.

Ob eine schädliche Bodenveränderung vorliegt, ist anhand von Prüf- und Maßnahmewerten nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung zu beurteilen. Dabei ist immer nach den Pfaden

  • Boden - Mensch
  • Boden - Nutzpflanze und
  • Boden - Grundwasser

zu unterscheiden.

Liegen konkrete Anhaltspunkte für eine schädliche Bodenveränderung oder eine Altlast vor, ist unverzüglich das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen zu informieren (Art. 1 Bayer. Bodenschutzgesetz).

Aufgabenbereiche des Landratsamtes:

  • Prüfung der Verpflichtungen nach dem Bodenschutzrecht
  • Erlass von Anordnungen
  • Führung des Altlastenkatasters
  • Altlastensanierung


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