Kinderbetreuungskosten
Sorgeberechtigte Eltern können während des Bezuges von Arbeitslosengeld II die Übernahme von Kosten der Kinderkrippe, des Kindergartens oder des Kinderhortes beantragen.
Die Dauer der Übernahme der Kinderbetreuungskosten ist abhängig vom Zeitraum der Bewilligung des Arbeitslosengeldes II.
Bei Antragstellung ist der Arbeitslosengeld II- Bescheid und die ausgefüllten Anlagen beizulegen.
Formulare
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