Jagd, Forst und Fischerei
Zu den Aufgaben und der Verantwortung des Bereichs gehören
Jagd
Zu den Aufgaben und der Verantwortung des Bereichs gehören
- Abschusspläne: Erstellung, Bestätigung, Festsetzung und Überwachung der Erfüllung
- Jagdaufseher; Bestätigung
- Jagdberater und Jagdbeirat
- Jagdgenossenschaften; Betreuung und Rechtsaufsicht
- Jagdhandlungen im befriedeten Bezirk; Genehmigung
- Jagdschein und Jägerprüfung
- Jagdschutzvereine
- Wildgehege
Alles zum Thema Jagd in Bayern finden Sie auch im Wildtierportal des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Forst
Der Wald hat besondere Bedeutung für den Schutz von Klima, Wasser, Luft und Boden, Tieren und Pflanzen, für die Landschaft und den Naturhaushalt. Er ist wesentlicher Teil der natürlichen Lebensgrundlage und hat landeskulturelle, wirtschaftliche, soziale sowie gesundheitliche Aufgaben zu erfüllen.
Der Wald ist deshalb nachhaltig zu bewirtschaften, um diese Leistungen für das Wohl der Allgemeinheit dauerhaft erbringen zu können.
Im Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) wird aus diesem Grund die Waldbewirtschaftung, -erhaltung und -nutzung grundsätzlich geregelt. Nach den Bestimmungen des BayWaldG entscheidet in unserem Landkreis über Anträge auf
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Erstaufforstungen
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Rodungen
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Feuerstellen im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m zum Wald
Für die Bewirtschaftung und Wirtschaftlichkeit des Staatsforstes ist nach der Forstreform nun der Forstbetrieb Kaisheim, Hauptstraße 20, 86687 Kaisheim, Tel. 09099 9698-0 für unseren Landkreis zuständig.
Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen ist somit für die Ausweisung von Bannwäldern und Schutzwäldern zuständig.
Fischerei
Zu den Aufgaben und der Verantwortung des Bereichs gehören:
Aktuelles
Leitlinien für dauerhaft rote Hegegemeinschaften
- PDF-Datei: 41 kB) (
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