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Soziale Beratung und Seniorenberatung

Nach den Vorgaben des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG – Artikel 13) berät des Gesundheitsamt Menschen, die an einer Sucht, an einer psychischen Krankheit, einer chronischen Krankheit oder einer Behinderung leiden, von ihr bedroht oder dadurch gefährdet sind, über Personen, Einrichtungen und Stellen, die vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfen gewähren können.

Für Senioren steht hierfür auch das Sachgebiet 45 des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen »Senioren und Betreuung« als spezialisierter Ansprechpartner zur Verfügung.