Inhalt

Förderprogramme

Durch verschiedene Förderinstrumente kann die Naturschutzbehörde naturschonende Wirtschaftsweisen, die Anlage und Optimierung von Biotopen, die Pflege wertvoller Lebensräume und die Unterstützung einzelner gefährdeter Arten im Landkreis sichern.

Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm

Im Rahmen des Bayerischen Vertragsnaturschutz-Programms (seit 2005 auch für den Wald) wird extensive Land- und Forstwirschaft gefördert. Das Landschaftspflegeprogramm erlaubt es, die Pflege und die Neuanlage von Biotopen zu fördern.

Vertragsnaturschutzprogramm Wald

Das Ziel des Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) Wald ist, die Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume in unseren Wäldern zu erhalten und zu entwickeln. Dazu ist eine naturschonende Bewirtschaftungsweise notwendig. Gefördert werden können die Mittelwaldbewirtschaftung, der Erhalt von Alt- und Biotopbäumen, das Belassen von Totholz, das Auflichten und Freistellen von lichten Wäldern, Moorrenaturierungsmaßnahmen sowie der Nutzungsverzicht in Biberrevieren.

Förderung

Förderfähig sind die erwähnten Maßnahmen innerhalb von Schutzgebieten und auf Flächen des bayerischen Biotopverbundes (BayernNetzNatur). Förderung: Das VNP Wald honoriert freiwillige Leistungen, die Eigentümer oder Nutzungsberechtigte für den Natur- und Artenschutz in Wäldern erbringen. Die Förderung können Waldeigentümer, Pächter von Waldgrundstücken, Kommunen, und Altrechtliche Waldgenossenschaften über das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen beantragen.

Überblick

Derzeit sind bei der Naturschutzbehörde im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen 12 Verträge auf 87.71 ha Waldfläche abgeschlossen. Für diese Leistungen im Artenschutz werden rund 7.468 Euro jährlich im Landkreis ausbezahlt. Hierbei handelt es sich um die Maßnahmen Erhalt von Alt- und Biotopbäumen (6 Verträge), Biberschutz (5 Verträge) und Nutzungsverzicht (1 Vertrag)

Naturschutz und Landschaftspflege

Landschaftspflegeprogramm

Das Ziel des Landschaftspflegeprogrammes ist es, Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen zu sichern und zu entwickeln, sowie die Lebensräume der heimischen Tier- und Pflanzenarten zu bewahren, zu pflegen oder neu zu schaffen.

Wer wird gefördert?

Eigentümer oder Besitzer der betroffenen Grundstücke, kommunale Körperschaften oder deren Zusammenschlüsse oder Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen.

Was wird gefördert?

Die Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen wie:Grossansicht in neuem Fenster: Heckenanlage Biotopneuschaffung das Entbuschen und die Pflege ehemals extensiv genutzter Flächen das Anpflanzen von Hecken, Feldgehölzen und Alleen, vor allem in sogenannten ausgeräumten Landschaften, usw.

Wieviel wird gezahlt?

Gefördert werden Maßnahmen ab 400 Euro Gesamtkosten bei Einzelpersonen und Verbänden bis 70%, bei Kommunen bis zu 50%.

Artenreiche Feldflur

Das landkreiseigene Programm 'Artenreiche Feldflur' fördert ganz gezielt die Strukturanreicherung der Landschaft durch die Neuschaffung von Trittstein-Biotopen zum Schutz des Niederwilds, der Vogelwelt, der Amphibien und vielen mehr.

Artenreiche Feldflur - Ein Programm des Landkreises zur Unterstützung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt

Aus der Notwendigkeit größere und besser bewirtschaftbare Feldstücke für eine ökonomische Bewirtschaftung zu schaffen ist eine Verarmung unserer landwirtschaftlich geprägten Feldflur zu beobachten. Fehlende Randstrukturen und eine gleichmäßige Bewirtschaftung über große Flächen hinweg lassen kaum Raum und Zeit für eine vielfältige und artenreiche Tier- und Pflanzenwelt. Insbesondere das Niederwild und die Vogelwelt sind davon besonders betroffen.

Attraktive und vielfältige Landschaft

Ziel dieses Programmes ist es, durch die Einbindung der wichtigsten Akteure in der Landschaft, den Landbewirtschaftern, den Jagdgenossen und Jägern, den Naturschutzverbänden und Kommunen, zu einer Anreicherung von dauerhaften Strukturen in der freien Landschaft zu gelangen. Hecken, kleine Feuchtbiotope, Rand- und Brachestreifen und Blühflächen sind Grundlage einer attraktiven und vielgestaltigen Landschaft. Nur durch eine Strukturanreicherung wird sich der Artenschwung in unserer Landschaft nachhaltig verringern lassen.

Durch den finanziellen Einsatz des Landkreises sollen privates und kommunales Engagement gleichermaßen sowie die Bereitstellung von Flächen und zusätzlichen privaten Finanzmitteln zur Schaffung geeigneter Lebensräume in der Feldflur gelingen.

Grundsätze

  • Die Jagdgenossen und die Jagdpächter müssen jeweils den gleichen Geldbetrag für Verbesserungsmaßnahmen im Jagdrevier zur Verfügung stellen.
  • Die im Revier geplanten Maßnahmen müssen dauerhaft sein.
  • Die Maßnahmen müssen mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt sein und anerkannt werden.
  • Die Maßnahmen müssen Rebhuhn und Bienen dienen, sowie den Artenreichtum der Feldflur erhöhen.
  • Die Maßnahmen müssen den sonstigen Zielen des Arten- und Biotopschutzes entsprechen.

Förderfähige Maßnahmen

Grundsätzlich sollen nur Maßnahmen gefördert werden die dauerhaft angelegt sind oder sehr langfristig (mind. 20 Jahre) Bestand haben, insbesondere:

  • Ackerrandstreifen und Wiesenrandstreifen (mit Einsaat von Kräutern/Bienenweide)
  • Brachlegung von kleineren Ackerflächen
  • Anlage von Hecken
  • Anlage von kleinen Feldgehölzen
  • Anlage von Tümpeln und Teichen
  • Grabenaufweitungen und Pufferstreifen an Gewässern

Förderfähige Flächen

Die Förderflächen sollen eine gewisse Mindestgröße besitzen um Randeinflüsse zu vermeinden, allerdings sollen sie auch eine gewisse maximale Größe nicht überschreiten.

  • Mindestlänge 50-100 m
  • Mindestbreite 2-5 m
  • Mindestfläche 100 m²
  • Maximale Größe (für Flächen) 1 Tagwerk

Zulässige Flächenpflege

Um die Förderflächen in einem optimalen Zustand zu erhalten sind Pflegemaßnahmen möglich, sofern sie bei Förderbeginn bekannt und festgelegt sind.

  • Verbuschung unterbinden (1-3 jähriger Turnus)
  • Heckenpflege (auf den Stock setzen in ca. 5 jährigem Turnus)
  • Nachbaggern zum Erhalt von Teichen und Tümpeln
  • Mahd mit Entfernung des Mähguts im August oder September
  • Nachsaat von Bienenweiden/Blühflächen

Finanzierung

Pro Fördermaßnahme ist jeweils ein Kosten- und Finanzierungsplan aufzustellen, der von der Unteren Naturschutzbehörde geprüft und vorbehaltlich von verfügbaren Haushaltsmitteln genehmigt wird. Grundsätzlich ist eine Förderung durch den Landkreis nur möglich, wenn sich Jagdgenossen und Jagdpächter in gleicher Weise beteiligen.

  • 1/3 über Landkreismittel
  • 1/3 durch die Jagdgenossenschaften und/oder Kommunen und
  • 1/3 durch die Jagdpächter

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt formlos über die Jagdgenossenschaften an die untere Naturschutzbehörde. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Lageplan 1:5000 mit Darstellung der Antragsfläche
  • Einverständniserklärung des Eigentümers
  • Darstellung der Flächensicherung (Pachtvertrag, Eigentumsnachweis, Kommunale Fläche…)
  • Maßnahmeplanung (Beschreibung was gefördert werden soll)
  • Darstellung der Maßnahmen im Lageplan 1:100
  • Kosten und Finanzierungsplan
  • Darstellung der notwendigen Pflegemaßnahmen und Pflegezeiten
  • Finanzierungszusagen der Beteiligten (Jagdpächter, Jagdgenossen, Kommune, weitere Beteiligte…)

Genehmigung

Die Genehmigung erfolgt in Schriftform durch die untere Naturschutzbehörde im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht. Die geplanten Maßnahmen müssen von der untere Naturschutzbehörde befürwortet werden und dürfen Plänen und gesetzlichen Vorgaben, sowie dem Arten und Biotopschutzprogramm des Landkreises nicht widersprechen.