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Erteilung / Verlängerung / Neuausstellung von Aufenthaltstiteln

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Ukraine Aufenthaltserlaubnis bis 2027 verlängert!

Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden die ab dem 1. Februar 2026 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2027 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen. 

Alle aktuellen Informationen finden Sie stets auf: www.germany4ukraine.de

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