Erteilung / Verlängerung / Neuausstellung von Aufenthaltstiteln
- Studium
- Erwerbstätigkeit
- Blaue Karte (EU)
- Familiennachzug
- Humanitäre Gründe
- Beantragung Niederlassungserlaubnis
- Beantragung Daueraufenthalt-EU
- (Dauer-)Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern
- Aufenthaltsdokument GB für Staatsangehörige Großbritaniens und deren Familienangehörige
- Bescheinigung des Daueraufenthaltsrecht von EU-Bürgern
- Visumsverlängerung
- Schülersammellisten
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden die ab dem 1. Februar 2026 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2027 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.
Alle aktuellen Informationen finden Sie stets auf: www.germany4ukraine.de
Formulare
- Online-Anträge der Ausländerbehörde Neuburg-Schrobenhausen
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Antrag auf Ausstellung einer (Dauer-)Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern
- Ausländerbeschäftigung - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Arbeitgeberbescheinigung
- Aufenthaltsanzeige (Besucher)
- Vollmacht zur Abholung des Aufenthaltstitels