Erteilung / Verlängerung / Neuausstellung von Aufenthaltstiteln
- Au Pair
- Studium
- Erwerbstätigkeit
- Blaue Karte (EU)
- Familiennachzug
- Humanitäre Gründe
- Beantragung Niederlassungserlaubnis
- Beantragung Daueraufenthalt-EU
- (Dauer-)Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern
- Aufenthaltsdokument GB für Staatsangehörige Großbritaniens und deren Familienangehörige
- Bescheinigung des Daueraufenthaltsrecht von EU-Bürgern
- Visumsverlängerung
- Schülersammellisten
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.
Formulare
- Aufenthaltstitel für die Ausbildung - Onlineantrag
- Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit - Onlineantrag
- Aufenthaltstitel für den Familiennachzug - Onlineantrag
- Änderungen aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen - Onlineantrag
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Antrag auf Ausstellung einer (Dauer-)Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern
Online-Beantragung der Blauen Karte
Online-Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Ausländerbeschäftigung - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis