Inhalt

Erteilung / Verlängerung / Neuausstellung von Aufenthaltstiteln

- Au Pair
- Studium
- Erwerbstätigkeit
- Blaue Karte (EU)
- Familiennachzug
- Humanitäre Gründe


Ukraine Aufenthaltserlaubnis bis 2026 verlängert!

Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen. 

https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/aenderung-bei-einreise-und-aufebthalt-fuer-schutzsuchende-aus-der-ukraine-2322174

Formulare

Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

Antrag auf Ausstellung einer (Dauer-)Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern

Online-Beantragung der Blauen Karte

Online-Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Ausländerbeschäftigung - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Arbeitgeberbescheinigung

Aufenthaltsanzeige (Besucher)

Vollmacht zur Abholung des Aufenthaltstitels