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Leistungen Asylbewerber

Der Fachbereich Leistungen für Asylbewerber ist dafür zuständig, das Existenzminimum für die dem Landkreis zugewiesenen Hilfebedürftigen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu sichern. Dies umfasst u.a. Sach- und Geldleistungen für Ernährung, Kleidung, Krankenhilfe sowie den notwendigen persönlichen Bedarf.

Zuständigkeit

Die Bearbeitung Ihres Antrages wird im Sozialamt des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens durchgeführt:

Buchstaben A, M, N, R, U-Y

Buchstaben B - H, J, K

Buchstaben L, O, P, Q, I, S, T, Z

BUT, gemeinnützige Arbeit

Krankenscheine, An- / Ummeldungen, Meldung von Kontoverbindungen

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