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Leistungen Asylbewerber

Der Fachbereich Leistungen für Asylbewerber ist dafür zuständig, das Existenzminimum für die dem Landkreis zugewiesenen Hilfebedürftigen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu sichern. Dies umfasst u.a. Sach- und Geldleistungen für Ernährung, Kleidung, Krankenhilfe sowie den notwendigen persönlichen Bedarf.

Zuständigkeit

Die Bearbeitung Ihres Antrages wird im Sozialamt des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens durchgeführt:

Buchstaben A; R;T - Z

Buchstaben B - H

Buchstaben M; O; P; Q; S

Buchstaben I - L; N

Krankenscheine, An- / Ummeldungen, Meldung von Kontoverbindungen

Dienstleistungen