Kfz-Zulassung
Zulassungsvorgänge sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Terminvereinbarungslink) möglich. Termine für Zulassungsangelegenheiten können derzeit nur für Bürgerinnen und Bürger des Neuburg-Schrobenhausen bearbeitet werden. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Es werden alle verfügbaren Termine für max. 3 Wochen im Voraus angezeigt. Lassen sich zu gewissen Zeiten keine Termine auswählen, so stehen leider keine Kapazitäten mehr zur Verfügung.
Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin und melden sich am Terminal vor der Zulassungsbehörde an. Um die nachfolgenden Termine halten zu können, bitten wir um Verständnis, dass nur die angemeldeten Vorgänge bearbeitet werden können. Auch verspätet wahrgenommene Termine können leider nicht bearbeitet werden.
Prüfen Sie Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit um unnötige Nachfolgetermine zu vermeiden. Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen finden sie unten weitere Informationen.
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Neuzulassung
Notwendige Unterlagen für die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges:
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
+ EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Betriebserlaubnis oder Datenbestätigung des Herstellers oder Gutachter gem. § 21 StVZO bzw. § 13 EG-FGV - Eigentumsnachweis (Rechnung, Kaufvertrag)
+ Bestätigung über Neufahrzeug vom Hersteller, falls keine Zulassungsbescheinigung II vorliegt - Versicherungsbestätigung
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters, soweit die Zulassung nicht von ihm selbst vorgenommen wird
- Erklärung zum Lastschriftverfahren für die Kfz-Steuer
Zusätzlich bei Firmen:
- + Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- + Gewerbeanmeldung
- + Vollmacht einer vertretungsberechtigten Person der Firma
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s)
Formulare
- PDF-Datei: 74 kB) (
- PDF-Datei: 20 kB) (
- PDF-Datei: 223 kB) (
- PDF-Datei: 70 kB) (
- PDF-Datei: 182 kB) (
- PDF-Datei: 81 kB) (
- PDF-Datei: 92 kB) (
Weitere Informationen
Elektrofahrzeuge - Nummernschild /Plakette
Fahrer von Elektroautos können seit 26. September 2015 ein Nummernschild mit einem „E“ beantragen. Der zusätzliche Buchstabe wird im Anschluss an die Zahlen in die Blechtafel eingeprägt. Sofern die jeweilige Kommune oder Straßenverkehrsbehörde die entsprechenden Voraussetzungen schafft kommen die Halter dann in den Genuss verschiedener Privilegien. Beispielsweise wären Regelungen zu gebührenfreiem Parken, die Nutzung eigens für Busse eingerichtete Fahrspuren oder auch Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtsbeschränkungen möglich.
Grundlage für die Neuregelung ist das im Juni 2015 in Kraft getretene Elektromobilitätsgesetz (EmoG). Hierunter fallen die reinen Batterieelektro- sowie Brennstoffzellenfahrzeuge ebenso wie von außen aufladbare Hybridautos. Zu erfüllen sind außerdem ein Grenzwert von 50 Gramm beim Kohlendioxidausstoß pro gefahrenen Kilometer und eine Reichweite des Elektroantriebs von mindestens 40 Kilometern. Angaben hierüber enthält in der Regel die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) des jeweiligen Fahrzeugs.
Bei einem Fahrzeug, das nach den Vorschriften seines Herkunftslandes, das nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, aber die Vorteile der Vergünstigungen (Nutzung Busspur, Parkplätze etc.) nutzen will, erfolgt die Kennzeichnung durch eine Plakette, die an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anzubringen ist.
Die Plakette wird auf Antrag von einer vom Antragsteller aufgesuchten Zulassungsbehörde ausgegeben.
Mit dem Antrag ist einer der folgenden Nachweise vorzulegen:
- die Zulassungsbescheinigung Teil I,
- die Übereinstimmungsbescheinigung oder
- eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.
Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder für elektrisch betriebene Fahrzeuge erteilte Plaketten, stehen inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleich.
Weitere Informationen
Umschreibung eines Fahrzeuges
1. Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen
Notwendige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Versicherungsbestätigung
- Bisherige Kennzeichen (falls das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist und die Kennzeichen weiterverwendet werden sollen)
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Untersuchunsbericht Hauptuntersuchung
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters, soweit die Zulassung nicht von ihm selbst vorgenommen wird
- Erklärung zum Lastschriftverfahren für die Kfz-Steuer
Zusätzlich bei Firmen:
-
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
+ Gewerbeanmeldung -
+ Vollmacht einer vertretungsberechtigten Person der Firma
Zusätzlich bei Minderjährigen:
-
Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s)
2. Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen
Notwendige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Versicherungsbestätigung
- Bisherige Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Untersuchungsbericht Hauptuntersuchung
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters, soweit die Zulassung nicht von ihm selbst vorgenommen wird
- Erklärung zum Lastschriftverfahren für die Kfz-Steuer
Zusätzlich bei Firmen:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
+ Gewerbeanmeldung - + Vollmacht einer vertretungsberechtigten Person der Firma
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Zustimmung(en) der(s) gessetzlichen Vertreter(s)
Formulare
- PDF-Datei: 74 kB) (
- PDF-Datei: 20 kB) (
- PDF-Datei: 223 kB) (
- PDF-Datei: 70 kB) (
- PDF-Datei: 182 kB) (
- PDF-Datei: 81 kB) (
- PDF-Datei: 92 kB) (
Weitere Informationen
Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
1. Fahrzeuge, die im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen zugelassen sind
Notwendige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
- Kennzeichenschilder
Der Fahrzeughalter hat eine Erklärung abzugeben, dass das Fahrzeug
- nicht als Abfall entsorgt wird oder
- es zum Zweck der Entsorgung im Ausland verbleibt oder
- eine Verwertung vorgenommen wurde. In diesem Fall ist ein Verwertungsnachweis des Demontagebetriebes vorzulegen.
2. Fahrzeuge, die in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen sind
Notwendige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
- Kennzeichenschilder
Der Fahrzeughalter hat eine Erklärung abzugeben, dass das Fahrzeug
- nicht als Abfall entsorgt wird oder
- es zum Zweck der Entsorgung im Ausland verbleibt oder
- eine Verwertung vorgenommen wurde. In diesem Fall ist eine Verwertungnachweis des Demontagebetriebes vorzulegen.
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II kann die Außerbetriebsetzung nur bei der für das Kennzeichen des Fahrzeuges zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt werden.
Formulare
- PDF-Datei: 645 kB) (
Weitere Informationen
Berichtigung von Fahrzeugpapieren
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nur möglich, wenn für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung besteht.
1. wegen Adressänderung
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung I oder Fahrzeugschein
- Untersuchungsbericht Hauptuntersuchung
- Geänderter Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
Zusätzlich bei Firmen:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
+ Gewerbeanmeldung
+ Vollmacht einer vertretungsberechtigten Person der Firma
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s)
Sollte im Fahrzeugschein bereits eie Adressänderung vorgenommen sein, wird zusätzlich der Fahrzeugbrief benötigt
2. wegen Namensänderung
Notwendige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- Untersuchungsbericht Hauptuntersuchung
- Geänderter Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
- Schriftliche Vollmacht, soweit die Berichtigung durch einen Dritten beantragt wird
Zusätzlich bei Firmen:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
+ Gewerbeanmeldung
+ Vollmacht einer vertretungsberechtigten Person der Firma
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s)
3. wegen technischer Änderung
Notwendige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- Untersuchungsbericht Hauptuntersuchung
Je nach Art der technischen Änderung kommen folgende Unterlagen in Betracht:
- Technisches Gutachten gem. § 19 StVZO einer anerkannten Überwachungsorganisation oder Typgenehmigung vom KBA
- Und/oder Herstellerbescheinigung
- Und/oder Einbaubescheinigung einer anerkannten AU-Werkstatt
Zulassung von Importfahrzeugen
1. Zulassung eines Neufahrzeuges
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters, soweit die Zulassung nicht von ihm selbst vorgenommen wird
- Versicherungsbestätigung
- Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag im Original)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (nicht erforderlich bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
- Gutachten gem. § 21 StVOZ falls keine EG-Übereintimmungsbeischeinigung (COC) besteht
- Einfuhrumsatzsteuererklärung für Fahrzeuge aus EU-Mitgliedsstaaten (Vordrucke sind bei der Kfz-Zulassungsbehörde erhältlich)**
- Erklärung zum Lastschrifverfahren für die Kfz-Steuer
Zusätzlich bei Firmen:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
+ Gewerbeanmeldung
+ Vollmacht einer vertretungsberechtigten Person der Firma
Zusatzlich bei Minderjährigen:
- Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s)
** Als Neufahrzeug im Sinne des Umsatzsteuerrechts gilt ein Fahrzeug wenn es nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat bzw. die erste Inbetriebnahme nicht länger als 6 Monate zurückliegt.
2. Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem EU-Mitgleidsstaat
Notwendige Unterlangen:
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters, soweit die Zulassung nicht von ihm selbst vorgenommen wird
- Versicherungsbestätigung
- Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag im Original)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) falls vorhanden
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original
- Bisherige Kennzeichen (falls noch zugelassen)
- Gutachten gem. § 21 StVZO falls keine EG-Übereinstimmung (COC) besteht
- Untersuchungsbericht Hauptuntersuchung
+ Prüfbescheinigung Abgasuntersuchung falls die Erstzulassung länger als 3 Jahre (PKW) bzw. 2 oder 1 Jahr (andere Fahrzeugarten) zurückliegt - Erklärung zum Lastschriftverfahren für Kfz-Steuer
Zusätzlich bei Firmen:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
+ Gewerbeanmeldung
+ Vollmacht einer vertretungsberechtigten Person der Firma
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s)
3. Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem Staat außerhalb der EU
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Schrifliche Vollmacht des Fahrzeughalter, soweit die Zulassung nicht von ihm selbst vorgenommen wird
- Versicherungsbestätigung
- Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag im Original)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) falls vorhanden
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original
- Bisherige Kennzeichen (falls ncoh zugelassen)
- Gutachten gem. § 21 StVZO falls keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) besteht
- Untersuchungsbericht Hauptuntersuchung
+ Prüfbescheinigung Abgasunteruchung - Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- Erklärung zum Lastschriftverfahren für die Kfz-Steuer
Zusätzlich bei Firmen:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
+ Gewerbeanmeldung
+ Vollmacht einer vertretungsberechtigten Person der Firma
Zusatzlich bei Minderjährigen:
- Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s)
Formulare
- PDF-Datei: 74 kB) (
- PDF-Datei: 20 kB) (
- PDF-Datei: 223 kB) (
- PDF-Datei: 70 kB) (
- PDF-Datei: 182 kB) (
- PDF-Datei: 81 kB) (
- PDF-Datei: 92 kB) (
Beantragung eines Oldtimerkennzeichens
Weitere Informationen
Beantragung eines Saisonkennzeichens
Weitere Informationen
Internationale Zulassung (Ausfuhrkennzeichen)
Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen
Notwendige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung I oder Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) oder
- EG-Übereinstimmunsbescheinigung oder Betriebserlaubnis
- Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
- Gültige Haupt- und Abgasuntersuchung
- Kennzeichenschilder (falls Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt)
- Personalausweis oder Reisepass des Antragsstellers; Ausländische Ausweise werden nur im Original anerkannt
Zusätzlich bei Firmen:
- + Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
+ Gewerbeanmeldung
+ Vollmacht einer vertretungsberechtigten Person der Firma
Bei ausländischen Firmen:
- Existenznachweis der für den Wohnsitz der Firma zuständigen Kommunalbehörde oder Bestätigung der deutschen Botschaft des Landes, in dem die Firma ihren Betriebssitz hat.
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s)
Eine Vorführung des Fahrzeuges ist zwingend erforderlich |
Achtung! Seit 01.07.2010 müssen auch Ausfuhrkennzeichen versteuert werden. Der Mindestzeitraum beträgt einen Monat. Hierzu ist eine schriftliche Teilnahme zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer abzugeben. Weitere Informationen und das Formular zum Lastschrifeinzug finden Sie unten auf dieser Seite.
Formulare
- PDF-Datei: 74 kB) (
- PDF-Datei: 20 kB) (
- PDF-Datei: 223 kB) (
- PDF-Datei: 70 kB) (
- PDF-Datei: 182 kB) (
- PDF-Datei: 81 kB) (
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Weitere Informationen
Kurzzeitkennzeichen
Notwendige Unterlagen:
- amtliches Ausweispapier
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
- ggf. Vollmacht
- Nachweis der Betriebserlaubnis (Fahrzeugpapiere, EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung/soweit erforderlich der Sicherheitsprüfung (Prüfvericht, Prüfbuch)
- ggf. Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Antragstellung durch einen Minderjährigen
Formulare
- PDF-Datei: 20 kB) (
- PDF-Datei: 223 kB) (
Weitere Informationen
Ersatzpapiere
1. Verlust des Fahrzeugbriefes/Zulassungsbescheinigung II
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung I/Kfz-Schein
- Abgabe einer Eidesstaatlichen Erklärung ist erforderlich.
Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen. - Untersuchungsbericht Hauptuntersuchung
Eine Aufbietung wird durch die Zulassungsbehörde an das Kraftfahrtbundesamt weitergeleitet. Eine nächste Befassung mit dem Fahrzeug kann erst nach Abschluss dieses Verfahrens stattfinden. Das Aufbietungsverfahren nimmt in etwa 14 Tage in Anspruch. Die Ausstellung des Ersatzdokumentes kann erst nach Veröffentlichung im Verkehrsblatt erfolgen.
2. Verlust des Fahrzeugscheins / Zulassungsbescheinigung I
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung II / Kfz-Brief
- Abgabe einer Eidesstaatlichen Erklärung ist erforderlich.
Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen - Untersuchungsbericht Hauptuntersuchung