Bayerische Ehrenamtskarte
Die Ehrenamtskarte wurde 2011 im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen eingeführt und soll ein Zeichen der Anerkennung sein für diejenigen, die sich in ganz besonderer Weise ehrenamtlich für unser Gemeinwesen engagieren, sei es in einem Sportverein, in einer Umweltgruppe, im Tierschutz, in einer Theatergruppe, in der Feuerwehr oder oder oder…..
Welche Vorteile bringt die Ehrenamtskarte?
- Vergünstigungen im Landkreis
- Vergünstigungen des Freistaates Bayern
- Die Ehrenamtskarte bietet seinen Inhabern nicht nur im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Vorteile, sondern in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, die sich an der „Bayerischen Ehrenamtskarte“ beteiligen.
- Vergünstigungen außerhalb des Landkreises
- Vorteile in Ihrer Region und überall in Bayern
- Teilnahme an Verlosungen und Sonderaktionen
Wer erhält die Bayerische Ehrenamtskarte?
Jede Person, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt, kann die Ehrenamtskarte beantragen:
- Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich
- Ein angemessener Kostenersatz für dieses Engagement ist zulässig
- Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement
- Ausüben des Engagements im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
- Gültigkeitsdauer der Ehrenamtskarte: 3 Jahre
- Mindestalter: 16 Jahre
- Inhaber einer Juleica erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
- Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte
- Bürger und Bürgerinnen, die einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Regelung für Feuerwehrdienstleistende:
- Für die Bayerische Ehrenamtskarte (Gültigkeit: 3 Jahre)
- aktiver Feuerwehrdienstleistender
- Abgeschlossene Truppmannausbildung
- Antragstellung über Einzelantrag oder über Sammelantrag (beim Kommandanten)
Für die goldene Bayerische Ehrenamtskarte (unbegrenzte Gültigkeit)
- - Aktiver Feuerwehrdienstleistender
- Feuerwehrehrenzeichen für 25jährige oder 40jährige aktive Dienstzeit
- Antragstellung über Einzelantrag oder über Sammelantrag (beim Kommandanten)
Regelung für Mitglieder des Bayerischen Roten Kreuzes:
Für die goldene Ehrenamtskarte:
- Aktiver Dienst
- Ehrung des Innenministeriums für 25jährige oder 40jährige Dienstzeit
Wie bekomme ich die Ehrenamtskarte?
Ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger können über den Verein oder die Organisation, bei der sie ehrenamtlich tätig sind, beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen - Ehrenamtskarte - ihre persönliche Ehrenamtskarte beantragen.
Das Anmeldeformular können Sie telefonisch unter der Tel.-Nr. 08431/57 534 oder 57 531 anfordern oder hier als pdf-Datei herunterladen. Nach dem Ausfüllen lassen Sie Ihre Angaben vom Verein oder von der Organisation bestätigen und reichen ihn beim Landratsamt ein. Nach kurzer Prüfung der Voraussetzungen wird Ihre Karte gedruckt und Ihnen zugesandt oder Sie werden zur Übergabe der Ehrenamtskarte zu einer kleinen Feier eingeladen.
Weitere Information
Formulare
- PDF-Datei: 111 kB) (
- PDF-Datei: 320 kB) (
- PDF-Datei: 58 kB) (
- PDF-Datei: 56 kB) (
- PDF-Datei: 78 kB) (
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- PDF-Datei: 60 kB) (
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Wie wird man Akzeptanzstelle?
Möchten Sie ehrenamtliches Engagement unterstützen und gleichzeitig positiv für Ihr Geschäft oder Restaurant werben?
Dann werden Sie Akzeptanzpartner der Bayerischen Ehrenamtskarte.
Ohne den unermüdlichen Einsatz von Freiwilligen würde vieles in unserer Gesellschaft nicht funktionieren. Eine Form der Anerkennung ist die Vergabe der Bayerischen Ehrenamtskarte durch den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen an Ehrenamtliche mit besonders herausragendem Engagement. Gewerbetreibende können Besitzer dieser Karte Vergünstigungen gewähren, sei es ein kleiner Rabatt beim Einkauf, ein kostenfreies Heißgetränk oder ein Dessert nach dem Essen. Hierbei sind keine Grenzen gesetzt.
Ihre Vorteile als Partner der Ehrenamtskarte:
- Die Ehrenamtskarte ist ein Marketinginstrument und sorgt für positive Kommunikation.
- Die Beteiligung zieht keine Kosten nach sich.
- Aufnahme in ein Akzeptanzpartnerverzeichnis. Alle Anbieter von Vergünstigungen erscheinen zudem im Internet auf www.neuburg-schrobenhausen.de/Ehrenamtskarte und www.ehrenamtskarte.bayern.de und werden auf einer Werbetafel im Foyer des Landratsamtes präsentiert.
- Erschließung neuer Kundenkreise auch außerhalb des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen.
Was muss ich tun, um Partner zu werden?
- Absenden des ausgefüllten und unterschriebenen Akzeptanzpartnervertrags
- Nennen der Vergünstigung bzw. Leistung
- Bereitstellen des Logos für die Bewerbung der Akzeptanzpartnerschaft
Beratung und weitere Unterstützung erhalten Sie per E-Mail an ehrenamtskarte@neuburg-schrobenhausen.de oder telefonisch unter 08431 57-534 bzw. unter 08431 57 531.
Formulare
- PDF-Datei: 132 kB) (
Eintrittskarten für das erste Schloßfest-Wochenende zu gewinnen
Im Rahmen der Bayerischen Ehrenamtskarte verlost das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverein "Freunde der Stadt Neuburg" e.V. insgesamt fünfzehn Einlasszeichen für das erste Schloßfest-Wochenende vom 30. Juni bis 2. Juli 2023 inklusive zwei Getränkegutscheine.
Ein großes Dankeschön geht an den Verkehrsverein "Freunde der Stadt Neuburg e. V.“ der den Gewinn zur Verfügung gestellt hat. Der Vorsitzende des Verkehrsvereins Friedhelm Lahn wird den Gewinnern die Einlasskarten persönlich im Neuburger Schlosshof am 26.06.2023 um 18 Uhr überreichen.
Im Anschluss daran sind die Gewinner eingeladen bei einer Probe der Reigenkinder und ab 19:00 Uhr bei der Probe für die großen Tanzspiele im Schlosshof dabei zu sein.
Teilnehmen können alle Inhaber einer gültigen Bayerischen Ehrenamtskarte – ausgestellt vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen - durch Anmeldung mit dem Stichwort „Gewinnen mit der Ehrenamtskarte“
per E-Mail an ehrenamtskarte@neuburg-schrobenhausen.de
Pflichtangaben:
- Vorname Name
- Adresse
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- „Ich besitze eine gültige Bayerische Ehrenamtskarte, ausgestellt vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen“ ja
- Verein/ Einrichtung
- ich nehme an der Verlosung teil. Einsendeschschluss : 23.06.2023
Der Gewinn ist nicht auf andere Personen übertragbar. Die Gewinner werden durch Losverfahren ermittelt.
Teilnahmeschluss ist der 23.06.2023. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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