Inhalt

"Gesundheitszeugnisse" Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Wer gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel behandelt, herstellt oder in Verkehr bringt, benötigt eine Bescheinigung nach dem § 43 IfSG. Diese kann online, persönlich bei uns im Gesundheitsamt oder bei diversen niedergelassenen Ärzten erworben werden. 

Das Gesundheitszeugnis wird einmalig erstellt. Die alten Zeugnisse nach §§17/18 Bundesseuchengesetz (BSeuchG) sind weiterhin gültig. Auch bei einem Arbeitgeberwechsel verlieren die Zeugnisse nicht ihre Gültigkeit.

Bei Verlust kann, sofern die Belehrung in unserem Gesundheitsamt oder online über unser Gesundheitsamt erfolgt ist, eine Zweitschrift ausgestellt werden.

Für Vereins- Schul- oder Kindergartenfeste ist keine Belehrung nach dem IfSG notwendig. Trotzdem sollten sich die freiwilligen Helfer vor jedem kleineren oder größeren Fest die wichtigsten Hygieneregeln ins Gedächtnis rufen.

Gebühren:

  • Belehrung: 15,00 €
  • Zweitschrift: 6,50 €

Onlinebelehrung

Das Gesundheitsamt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen hat die Technologiezentrum Glehn (TZG) GmbH mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt.

Anmeldung zur Onlinebelehrung

Einen Termin für die Onlinebelehrung können Sie hier kostenpflichtig buchen:

Onlinebelehrung

Bitte beachten Sie die Hinweise

Wie funktioniert eine Onlinebelehrung?

Die Belehrung läuft wie folgt ab:

  1. Sie buchen einen Termin für die Online-Belehrung.
  2. Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
  3. Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert. Bitte schalten Sie Ihr Endgerät 15 Minuten vor dem Termin ein.
  4. Sie zeigen Ihren Personalausweis und schauen in die Kamera, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung).
  5. Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
  6. Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
  7. Diese beginnt mit dem Belehrungsfilm. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
  8. Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
  9. Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Es werden acht Fragen gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
  10. Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.
  11. Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de
  12. Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
  13. Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.

Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen?

Mitbürger und Mitbürgerinnen, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in zahlreichen anderen Sprachen wählen.

Welche Unterlagen muss ich für eine Gebührenbefreiung vorweisen?

Möchten Sie eine Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen, müssen Sie eine entsprechende Bescheinigung des Trägers an die Mailadresse belehrungen@neuburg-schrobenhausen.de senden. Sie erhalten einen Gutscheincode, mit dem Sie die Anmeldung durchführen können.

Können Minderjährige an der Belehrung teilnehmen?

Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung vor dem Belehrungstermin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden. Die Vorlage hierzu (Elternerklärung) können Sie auf der Anmeldeseite zur Belehrung herunterladen.

Belehrungen für Schulpraktika

Belehrungen für ein Schulpraktikum finden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und der jeweiligen Schule statt.