Jugendsportförderung
Bezuschussung der aktiven Jugendarbeit
Vereine mit Sitz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen erhalten aus Mitteln der Sportjugendförderung des Landkreises pro Jugendlichem unter 18 Jahren max. 4,50 € jährlichen Pauschalbetrag – Voraussetzung hierfür ist, dass dem Verein mindestens 10 Prozent Jugendliche angehöhren. Der Gesamtbetrag der Zuschüsse ist gedeckelt auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Maßgebend für die Anzahl der im Verein angehörenden Mitglieder unter 18 Jahren sind die von den sporttreibenden Vereinen dem Bayerischen Landes-Sportverband, dem Bayerischen Sportschützenbund oder den sonstigen Dachorganisationen gemeldeten Mitgliederzahlen nach der Bestandserhebung des laufenden Haushaltsjahres.
Die Versehrtensportgruppe Neuburg und der Versehrtensportverein Schrobenhausen werden so gestellt, als hätten sie die doppelte Zahl von Jugendlichen.
Im Bereich des Schützenwesens erhalten die Schützengaue den entsprechenden Zuschussbetrag für ihre Mitgliedervereine gesammelt.
Sportabzeichenförderung
Für die Sportabzeichenförderung wird den Schulen und Vereinen (mit Sitz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen) nach Maßgabe des Kreishaushalts i. d. R. ein Gesamtbetrag in Höhe von 2.000,00 € ausbezahlt. Hierbei erhalten jeweils drei Schulen und drei Vereine eine Förderung, welche prozentual am besten abgeschnitten haben.
Berechnung der anteiligen Prozentzahl:
Anzahl der erhaltenen Sportabzeichen * 100 % geteilt durch die Gesamtzahl der Schüler/Mitglieder des Vereins
Die Aufteilung des Gesamtbetrags erfolgt wie folgt:
Schule:
1. Platz - 500,00 Euro
2. Platz - 300,00 Euro
3. Platz - 200,00 Euro
Verein:
1. Platz - 500,00 Euro
2. Platz - 300,00 Euro
3. Platz - 200,00 Euro
Kostenerstattung zu Schulsportwettbewerben
Die Beförderungskosten zu Schulsportwettbewerben (ausschließlich zu Kreisentscheiden) werden staatlichen Grund- bzw. Mittelschulen mit Sitz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen im Rahmen der Jugendsportförderung nach Maßgabe des Kreishaushalts erstattet.
Weiterhin werden Anträge auf Kostenerstattungen im Rahmen der Kreisentscheide für Kampfrichter, Schiedsrichter und Helfer auf Meldung und Einreichen der Abrechnungen von der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport nach Maßgabe des Kreishaushalts erstattet.