Öffentliche Sicherheit und Ordnung
In Bayern nehmen alle Städte und Gemeinden, die Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern die Funktion von Sicherheitsbehörden wahr. Ihre Aufgabe ist es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Abwehr von Gefahren und die Unterbindung und Beseitigung von Störungen aufrecht zu erhalten.