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Grünordnung und Freiflächengestaltung

Die Kreisfachberatung beteiligt sich im Rahmen von Bauleitplanverfahren bei der Aufstellung von Bebauungs- und Grünordnungsplänen, von Entwicklungs- und Einbeziehungssatzungen mit fachlichen Stellungnahmen und Gutachten für eine qualifizierte und langfristige Begrünung von Neubaugebieten.

Öffentliches Grün

Für die Kommunen im Landkreis ist die Kreisfachberatung eine wichtige Anlaufstelle bei der Neu- und Umgestaltung ihrer öffentlichen Grünanlagen. Mit Vorschlägen zu standortgerechten Bepflanzungsmaßnahmen und der Betreuung bei Fragen zur Gehölz- und Grünflächenpflege steht sie den Gemeinden und Städten mit Fachwissen und Kompetenz beratend zur Seite.

Freiflächengestaltungsplan

Als Fachabteilung wirkt die Kreisfachberatung bei der baurechtlichen Genehmigung von Bauvorhaben mit und prüft bei Bauanträgen und Bauvoranfragen im Innenbereich die einzureichenden Freiflächengestaltungspläne. Bereits bei der Erstellung der Pläne durch den Architekten bzw. Landschaftsarchitekten können die Kreisfachberaterinnen für eine ansprechende und fachgerechte Grünplanung beratend hinzugezogen werden.

Eine gute Freiflächengestaltung beginnt mit der Einbeziehung sowohl der Gebäudearchitektur als auch der Umgebung der Freiflächen. Mit der Planung einer funktionellen Raumaufteilung, einem ausgewogenen Grünflächenanteil und einer attraktiven, standortgerechten und dauerhaften Bepflanzung ist eine gute Freiflächengestaltung ein entscheidender Faktor für ein gesundes, harmonisches Wohn- und Arbeitsumfeld.

Unser Merkblatt Freiflächengestaltungsplan gibt Ihnen weitere Hinweise zur Erstellung und zu den Inhalten eines fachlich qualifizierten Freiflächengestaltungsplans.

Für Bauanfragen im Außenbereich ist die untere Naturschutzbehörde zuständig.