Kommunales Haushaltsrecht
Die Haushaltspläne und Haushaltssatzungen der landkreisangehörigen Kommunen werden von der Kommunalaufsicht rechtsaufsichtlich gewürdigt und genehmigt.
Die Haushaltspläne und Haushaltssatzungen der landkreisangehörigen Kommunen werden von der Kommunalaufsicht rechtsaufsichtlich gewürdigt und genehmigt.