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Kinderbetreuung

Kindertagespflege

Kindertagespflege ist eine Leistung des Kinder- und Jugendhilfe. Tagespflege ist die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch eine Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 10 Stunden wöchentlich pro Kind in geeigneten Räumlichkeiten. In der Tagespflege können pro Tagespflegeperson bis zu 5 gleichzeitig anwesende fremde Kinder betreut werden.

Das Jugendamt Neuburg–Schrobenhausen arbeitet im Bereich Kindertagespflege eng mit dem Verein Mobile Familie in Ingolstadt zusammen.
Die Gesamtverantwortung für den Bereich Kindertagespflege liegt beim Kreisjugendamt Neuburg–Schrobenhausen, als öffentlicher Träger der Jugendhilfe (§ 79 SGB VIII).

Wenn Sie sich für die Tätigkeit als Tagesmutter interessieren ist Ihr Ansprechpartner die Mobile Familie e. V. in Ingolstadt. Dieser Tagespflegeverein kümmert sich bei uns im Landkreis um die Auswahl, die Qualifizierung und die Betreuung der Tagesmütter. Das Jugendamt erstellt in enger Zusammenarbeit mit dem Verein die für die Betreuung notwendige Pflegeerlaubnis.

Wenn Sie einen Betreuungsplatz für Ihre Kinder in der Tagespflege suchen, kann Ihnen die Mobile Familie in Ingolstadt weiterhelfen. Dieser Verein hat im Landkreis Neuburg – Schrobenhausen die Vermittlung von Tagespflegeplätzen übernommen. Die Abrechung des Pflegegeldes erfolgt über das Kreisjugendamt Neuburg - Schrobenhausen.

Ansprechpartner



Weitere Informationen

Kindertagesstättenangelegenheiten

Als Aufsichtsbehörde

  • überwachen wir die Einhaltung der Rechtsvorschriften und beraten die Träger und Leitungen von Kindertagesstätten fachgerecht
  • wirken wir darauf hin, dass die erforderlichen Kinderbetreuungsplätze durch geeignete Träger geschaffen werden
  • beraten wir den Kindertagesstättenträger bei der Planung einer Kindertagesstätte über Bau, Beschaffenheit und Ausstattung
  • verweisen wir die Kommunen auf die Gewährung von Zuwendungen gem. Art. 10 FAG
  • führen wir die fachliche Prüfung von Baumaßnahmen durch
  • hospitieren wir die Kindergärten, Horte und Krippen
  • vermitteln wir zwischen Eltern und Kindertagesstätten
  • treten als Kooperationspartner zwischen Kindergarten und Grundschule auf
  • erteilen wir die Betriebserlaubnis von Kindergärten, Horten und Krippen und entscheiden über die Erteilung von Pflegeerlaubnisse von Tagespflegepersonen
  • nehmen wir gesetzlich vorgeschriebene Anzeigen und Vorlagen entgegen (Einrichtungskonzeptionen, Jahresstatistiken)
  • bearbeiten wir die Anträge auf Gewährung von kindbezogener Förderung
  • organisieren Fortbildungen für das pädagogische Personal
  • übermitteln wir Angaben über die Kindergärten jährlich an den Gemeindeunfallversicherungsverband

Ansprechpartner




Übersicht der Kindertagesstätten im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Gemeinde Aresing - Kindertagesstätte

Gemeinde Berg im Gau - Kindertagesstätte

Gemeinde Bergheim - Kindertagesstätte

Gemeinde Brunnen - Kindertagesstätten

Gemeinde Burgheim - Kindertagesstätten

Gemeinde Ehekirchen - Kindertagesstätten

Gemeinde Gachenbach - Kindertagesstätte

Gemeinde Karlshuld - Kindertagesstätten

Gemeinde Karlskron - Kindertagesstätten

Gemeinde Königsmoos - Kindertagesstätten

Gemeinde Langenmosen - Kindertagesstätte

Stadt Neuburg a.d.Donau - Kindertagesstätten

Gemeinde Oberhausen - Kindertagesstätten

Markt Rennertshofen - Kindertagesstätten

Gemeinde Rohrenfels - Kindertagesstätte

Stadt Schrobenhausen - Kindertagesstätten

Gemeinde Waidhofen - Kindertagesstätte

Gemeinde Weichering - Kindertagesstätten