Inhalt

Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe in Strafverfahren – ehemals Jugendgerichtshilfe (JGH) – beim Kreisjugendamt Neuburg-Schrobenhausen ist ein spezialisierter, sozialpädagogischer Fachdienst.

Es handelt sich um ein Beratungs-Angebot für Jugendliche und Heranwachsende.

Die Jugendhilfe in Strafverfahren ist zuständig für straffällige

  • Jugendliche (14 – 17 Jahren) und
  • Heranwachsende (18 – 20 Jahren).

Von Bedeutung ist dabei das Alter zum Zeitpunkt der Straftat.

Hauptaufgaben der Jugendhilfe in Strafverfahren sind:

  • Einbringen jugendhilferechtlicher und sozialpädagogischer Gesichtspunkte in das Strafverfahren
  • Betreuung und Beratung des jungen Menschen im gesamten Strafverfahren
  • Biographiearbeit und psycho-soziale Diagnose
  • Beratung des Jugendgerichts im Hinblick auf die Urteilsfindung
  • Initiierung und Vermittlung ambulanter sozialpädagogischer Leistungen
  • Kontrolle von Auflagen und Weisungen

Die Jugendhilfe in Strafverfahren ist kein Teil der Strafjustiz, denn es geht ausdrücklich nicht um Aufklärung und Ermittlung für die Justiz.

Die Jugendhilfe in Strafverfahren ist aber genauso wenig der Verteidiger des jungen Menschen.

Weitere Informationen