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Ökokonto

Jede Gemeinde und neuerdings auch Privatpersonen können sich ein sogenanntes Ökokonto einrichten lassen, das ihnen die vorsorgliche Sicherung von zukünftigen ökologischen Ersatz- und Ausgleichsflächen ermöglicht, noch bevor eine Ausweisung von Baugebieten oder die Einreichung eines Bauantrages erfolgt.

Wird eine Baumaßnahme fällig, so wird aus dem Flächenguthaben des Ökokontos ein entsprechender Betrag gelöscht und als Ersatz- und Ausgleichsfläche in das Ökoflächenkataster eingetragen. Für jedes Jahr, das die Ökokonto-Fläche vor Inanspruchnahme fertig gestellt wird, erhält man eine dreiprozentige Verzinsung (auf maximal 10 Jahre). Es ist auch möglich, Flächen aus dem Ökokonto zu streichen, ohne diese als Ausgleichsflächen oder anderweitig genutzt zu haben.

Durch die vorzeitige Bereitstellung von zukünftigen Ersatz- und Ausgleichsflächen wird eine flexiblere und kurzfristigere Planung von Baumaßnahmen und Baugebieten ermöglicht.