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PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen)

Was ist PFAS?

Unter dem Begriff per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) wird eine Untergruppe der organischen Fluorverbindungen verstanden, bei denen alle oder weitgehend alle Wasserstoffatome am Kohlenstoffgerüst durch Fluoratome ersetzt sind . Eine ältere Bezeichnung für diese Substanzklasse lautet perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC). 

PFAS haben keine natürliche Quelle. Sie werden industriell hergestellt und in einer Vielzahl von Produkten verwendet. Viele PFAS reichern sich in der Umwelt sowie im menschlichen und tierischen Gewebe an. Einige PFAS stehen im Verdacht krebserregend zu sein. 

Weitere Informationen finden Sie unter:

PFAS auf dem NATO-Flugplatz Neuburg

Auf dem NATO-Flugplatz in Neuburg sind erhöhte Werte von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) nachgewiesen worden. Um eine Gefährdungsabschätzung und mögliche Sanierungsmaßnahmen zu erarbeiten, werden auf dem Flugplatzgelände und dessen Umgriff Beprobungen im Rahmen des Altlastenprogramms der Bundeswehr vorgenommen.

Dieses Altlastenprogramm ist dreistufig aufgebaut: In Phase I werden kontaminationsverdächtige Flächen erfasst und bewertet, in Phase IIa/IIb erfolgen die Orientierende Untersuchung sowie die Detailuntersuchung, die mit einer Gefährdungsabschätzung abschließt. In der Phase IIIa bis IIIc erfolgen die Sanierungsplanung und -durchführung sowie die Nachsorge.

PFAS im Zeller See (Neuburg)

Im Zeller See wurden erhöhte Werte von Per- und polyfluorierten Alkyl-Substanzen (PFAS, ehemals PFC bzw. PFT) nachgewiesen. Das Gesundheitsamt rät von häufigem Baden im Zeller See ab.
(Stand: August 2023)

Kontakt für persönliche Nachfragen:

Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen, Telefon: 08431/57-500

Fragen und Antworten:

Warum werden Badende erst jetzt informiert und nicht schon zum Beginn der Badesaison?

Antwort:

Ausgangssituation: Das Gesundheitsamt beprobt seit 2018 jeweils im Frühjahr den Bereich des Sees, der erfahrungsgemäß am meisten zum Baden genutzt wird.

Die aktuellen Proben von 2023 ergeben erstmals erhöhte Werte von Per- und polyfluorierten Alkyl-Substanzen (PFAS) an der Wasseroberfläche, dies veranlasste das Gesundheitsamt dazu, von häufigem Baden im Zeller See abzuraten und im Badebereich des Sees Informationstafeln aufzustellen. Es handelt sich hier um eine rein vorsorgliche Empfehlung und es besteht keine akute Gesundheitsgefahr.

Zeitpunkt der Probennahme: Die Proben werden vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen untersucht. 2023 hat das Landesamt erstmalig im Frühjahr festgestellt, dass die Konzentration einzelner PFAS (hier insbesondere: PFOS und PFNA) an der Wasseroberfläche im März deutlich höher war als etwa einen halben Meter unter der Oberfläche. Es ist anzunehmen, dass sich diese Substanzen gerne auch an Schwebstoffen anlagern. Diese bleiben an der Oberfläche, können aber durch Badende oder stürmischen Wind verwirbelt werden.

Bei einer erweiterten Kontrolluntersuchung Mitte Juni war das Phänomen im Badebereich nicht mehr nachgewiesen. In der entgegengesetzten Nordwestecke des Weihers, in der weniger gebadet wird, waren das Phänomen weiterhin erkennbar. Die abschließenden Ergebnisse für 2023 des LGL wurden dem Gesundheitsamt daher erst kürzlich übermittelt.

Erklärung: Die PFAS haben sich in den letzten Jahrzehnten nahezu überall auf der Welt verbreitet und damit auch in unserem Lebensumfeld schon seit langem niedergelassen. Sie reichern sich insbesondere auch in vielen gängigen Nahrungsmitteln an – das gilt insbesondere für tierische Produkte, aber auch Obst und Gemüse sind nicht frei davon. Deshalb ist es für die Menschen nahezu unmöglich, einer Belastung mit PFAS völlig auszuweichen.

Daher sieht es das Gesundheitsamt als problematisch an, wenn man bereits durch jahrelanges, sehr häufiges Baden im Zeller See so viele PFAS-Stoffe aufnimmt, dass etwa die Hälfte der tolerierbaren Wochen-Aufnahme alleine durch diese spezielle Badeaktivität verbraucht wäre. Beim Baden kann man schließlich, gerade in unserer Gegend, sehr gut auf andere, unbelastete Gewässer ausweichen – beim Essen wird es schon viel schwieriger.

Es handelt sich hier um eine rein vorsorgliche Empfehlung, die sich vor allem an unsere jüngeren und jüngsten Mitmenschen richtet. Senioren und Hochbetagte würden sich im Vergleich zu den Jungen eine gesundheitliche Belastung zuziehen, die, nach allem, was wir heute wissen, in ihrer noch zu erwartenden Lebenszeit zu keiner Gesundheitsschädigung mehr führen könnte. Somit geht unser Blick Jahrzehnte in die Zukunft und ist nicht fixiert auf eine momentan definitiv nicht vorhandene akute Gesundheitsgefahr.

Weitere Informationen: https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/kontaminanten/pfas/index.htm#trinkwasser

Warum wird vor häufigem Baden im Zeller See abgeraten, aber kein Badeverbot ausgesprochen?

Antwort:

Seit Beginn des Monitorings durch das Gesundheitsamt zur PFAS-Belastung einzelner Badegewässer im Landkreis (Mai 2018) wird im Zeller See eine Konzentration von PFAS festgestellt, die auf lange Sicht (häufiges Baden über Jahrzehnte) zu einer gesundheitlichen Belastung führen könnte. Die neuen Erkenntnisse um die Anreicherung an der Oberfläche veranlassten das Gesundheitsamt aktuell zu einer neuen Bewertung der Situation.

Gerade beim Baden, egal, ob man schwimmt oder im seichten Wasser planscht, muss mit dem Verschlucken von oberflächennahem Wasser gerechnet werden. Bei Kleinkindern häufiger und im Vergleich zu ihrem Körpergewicht in erheblicheren Mengen.  

Eine akute gesundheitliche Gefahr ergibt sich dadurch nicht. Deshalb empfiehlt das Gesundheitsamt, das Baden im Zeller Weiher insgesamt einzuschränken und spricht explizit kein Badeverbot aus.

Die Empfehlung richtet sich in erster Linie an Eltern kleiner Kinder, aber auch an Jugendliche, weil diese noch viele Jahrzehnte an Lebenszeit vor sich haben. Auch für junge Erwachsene gilt der Vorsorgegrundsatz – es ist aber nicht davon auszugehen, dass bei geübten Schwimmern bei jedem Schwimmvorgang ca. 50 ml oberflächennahes Wasser verschluckt werden (mit dieser „Schluck-Menge“ hatte das LGL 2019 die gesundheitlichen Folgen für ein 10 kg schweres Kleinkind auf unsere Nachfrage beurteilt).

Was muss ich tun, wenn mein Kind heuer schon mehr als zehn Mal im Zeller See gebadet, oder in Summe länger als 10 Stunden im Jahr im Zeller See aufgehalten hat?

Antwort:

Wir empfehlen den Eltern auf einen anderen unbelasteten Badeweiher auszuweichen und nächstes Jahr den Badespaß im Zeller See entsprechend zu reduzieren, oder ganz zu vermeiden.

Frage:

Warum empfiehlt das Gesundheitsamt, dass man nicht häufiger als 10 Mal im Jahr im Zeller See baden sollte?

Antwort:

Diese vorsorgliche Empfehlung stützt sich auf folgenden Sachverhalt:

Die in den letzten Jahren gewonnenen Erkenntnisse zur gesundheitlichen Bedenklichkeit der bekannten PFAS-Chemikalien hatte in den letzten 15 Jahren weltweit für Aufsehen gesorgt und auch die Europäische Lebensmittelsicherheitsagentur EFSA dazu veranlasst ihre Empfehlungen zum Verzehr von PFAS-haltigen Lebensmitteln sukzessive anzupassen. Nach einer Aktualisierung der Empfehlungen 2018 hatte die EFSA bereits 2020 die Empfehlung erneut verschärft, was eindeutig auf einen hohen Grad an Besorgnis bei der EFSA schließen lässt (Übernahme für Deutschland durch

das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) am 28.06.2021):

Wöchentlich (lebenslang) tolerierbare (TWI) maximale Aufnahme von 4,4, ng pro Kilogramm Körpergewicht als Summe der 4 langkettigen PFAS: PFOS, PFOA, PFHxS, PFNA.

Dieser Wert lag zuvor noch bei 13 ng/Kg pro Kilogramm Körpergewicht.

Weitere Informationen: https://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/per__und_polyfluoralkylsubstanzen__pfas_-8102.html

Wer kommt für mögliche Gesundheitsschäden auf?

Antwort:

Mit akuten Gesundheitsschäden (Vergiftung) ist nicht zu rechnen.

Tritt dieses Phänomen (Konzentration gesundheitsschädlicher PFAS an der Wasseroberfläche im Zeller Weiher) nur dort auf oder auch in den anderen Badegewässern?

Antwort:

Das Gesundheitsamt geht mit dem Umweltamt im Landratsamt und dem Wasserwirtschaftsamt nach Auswertung detaillierter Fachgutachten davon aus, dass eine PFAS-gesättigte Schadstofffahne die Ursache ist. Diese geht von einer Boden- und Grundwasserbelastung auf dem NATO-Flugplatz Neuburg-Zell aus und verlässt das Flugplatzgelände in östlich/nordöstlicher Richtung. Deshalb werden seit 2018 auch der Zauner Weiher, der Schimmer Weiher und der Rosinger Weiher durch das Gesundheitsamt beprobt. Anfänglich waren in den drei genannten Weihern keine PFAS nachweisbar. In den letzten drei Jahren lassen sich hier mittlerweile sehr geringe Konzentrationen nachweisen, die jedoch derzeit definitiv nicht gesundheitlich relevant sind.


Pressemitteilungen

02.08.2023 Vier Weiher im Umfeld des Flugplatzes Neuburg/Zell wurden auf PFAS untersucht

Das Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen hat auch in diesem Jahr aus vier Weihern im Umfeld des NATO-Flugplatzes Neuburg Wasserproben entnommen und diese durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf per- oder polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) untersuchen lassen. Seit 2018 werden die Untersuchungen aufgrund der Kontamination auf dem Flugplatz Neuburg/Zell jährlich durchgeführt. Nun liegen die Ergebnisse für das Jahr 2023 aus dem LGL vor.

Beprobt wurden der Zauner Weiher (Heinrichsheim), Schimmer Weiher (Kochheim), der Rosinger Weiher sowie der Zeller See. Die Befunde zeigen, dass sich die PFAS-Gehalte in den drei erstgenannten Weihern im Bereich der Ergebnisse der letzten Jahre bewegen. So lassen sich zwar einzelne PFAS-Substanzen nachweisen, jedoch unterhalb der Bestimmungsgrenze. Dagegen sind im Zeller See wie auch in den vergangenen Jahren PFAS nachweisbar. Um detaillierte Erkenntnisse über die PFAS-Gehalte im Zeller See zu erhalten, hat das Gesundheitsamt in diesem Jahr auch das Oberflächenwasser untersuchen lassen. Bei der Auswertung wurde festgestellt, dass die PFAS-Werte an der Oberfläche teilweise bis zu zehnmal höhere Gehalte aufweisen, als in den tieferen Schichten. Das LGL weist darauf hin, dass sich PFAS an der Grenzschicht Luft-Wasser sowie an Schwebesedimenten anreichern. Das könnte eine Erklärung für die erhöhten Werte an der Oberfläche sein. Für eine genaue Ursachenermittlung sind weitergehende Untersuchungen notwendig.

Aufgrund der Anreicherung in den oberen Schichten rät das Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen zu einem umsichtigen Badeverhalten im Zeller See. Es handelt sich dabei um einen Empfehlung, das Baden zu reduzieren, jedoch nicht um ein Badeverbot, da keine akute Gesundheitsgefahr ausgeht. Als Vorsichtsmaßnahme wird empfohlen, dass Kinder nicht öfter als zehnmal jährlich je eine Stunde im Zeller See baden sollten. Da PFAS überall zu finden ist und damit auch in unserer Nahrung enthalten sein kann, sollte die tolerierbare wöchentlich Aufnahme nicht noch zusätzlich durch häufige oder zu lange Badegänge im Zeller See ausgeschöpft werden. Dieser Empfehlung des Gesundheitsamtes liegt der aktuelle Richtwert der europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) zugrunde, der sich an der maximal tolerierbaren wöchentlichen Aufnahme an PFAS pro Kilogramm Körpergewicht bemisst.

17.11.2022 PFAS-Bürgerinformationsveranstaltung Fragenkatalog

Die Untersuchungen zur Belastung mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) auf dem Nato-Flugplatzgelände in Neuburg sowie in dessen Umfeld gehen weiter. Um die Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Sachstand zu informieren, hat Landrat Peter von der Grün im Oktober 2022 zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung in die Mehrzweckhalle Karlshuld eingeladen.

Rund 150 Bürgerinnen und Bürger nutzten dabei die Gelegenheit, sich zu informieren und Fragen zu stellen. Reger Zuspruch kam auch aus den Fachbehörden und aus der Politik: Bürgermeister, Kreis- und Stadträte der flugplatznahen Kommunen waren ebenso vor Ort wie Vertreter der Bundeswehr, des Wasserwirtschaftsamtes, des Staatlichen Bauamtes, des Bayerischen Landesamtes für Umwelt und des Landratsamtes.
Um das Ausmaß der Belastung festzustellen, sind durch die Bundeswehr Untersuchungen nach einem dreiphasigen Altlastenprogramm auf Grundlage des Bundesbodenschutzgesetzes und der Bundesbodenschutzverordnung beauftragt worden. Derzeit stehen die Untersuchungen vor der Sanierungsplanung.

Nachstehend die Fragen der Bürgerinnen und Bürger. 

Fragenkatalog

Wohin richte ich mein Antragsschreiben für etwaige Schadensersatzansprüche:

Antwort Bundeswehr: Die Bundeswehr verzichtet auf Antrag bis zum Stichtag 31. Dezember 2024 auf die Einrede der Verjährung für etwaige Schadensersatzansprüche der betroffenen Bevölkerung. Dazu müssen die Betroffenen zunächst schriftlich ihren individuellen Schaden geltend machen und den Verzicht auf die Einrede der Verjährung beantragen. Das entsprechende Antragsschreiben ist an folgende Adresse zu richten:
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat GS II 1, Fontainengraben 200, 53123 Bonn.

Welche Untersuchungen werden außerhalb des Fliegerhorstes vorgenommen?

Antwort Bundeswehr: Innerhalb und außerhalb des NATO Flugplatzes Neuburg/Donau werden umfangreiche Untersuchungen des Grundwassers und der Oberflächengewässer im Rahmen eines Monitorings durchgeführt. Dies wird auch weiter Bestandteil des Untersuchungsprogramms für den Flugplatz bleiben. Das Monitoring für die Jahre 2022 und 2023 wurde im Juni 2022 an die Bayerische Bauverwaltung beauftragt. Die Vorgehensweise und der Umfang der Beprobungen wurden mit der Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz abgestimmt.

Wie geht es mit den 2 Hotspots auf dem Flugplatz weiter?

Antwort Bundeswehr: Nach Ansicht des Gutachters sowie der Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz sollen das Feuerlöschübungsbecken und die Alte Feuerwache nicht isoliert von den übrigen 12 kontaminierten Flächen (kF) betrachtet werden. Lediglich ein Gutachten, das alle kF betrachtet und somit im integralen Kontext steht, wird empfohlen. Dieses Gutachten bildet im Anschluss die Basis für die durch das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen festzulegenden notwendigen Maßnahmen.

Ergänzung Landratsamt: Die Maßnahmen werden vom Landratsamt gemeinsam mit dem Wasserwirtschaftsamt als Fachbehörde festgelegt.

Die Einrede der Verjährung ist auf den 31.12.2024 beschränkt. Ist eine Öffnungsklausel möglich?

Antwort Bundeswehr: Eine Verlängerung über den 31.12.2024 hinaus ist grundsätzlich denkbar, konkrete Entscheidungen dazu werden rechtzeitig - vor Ablauf der Frist am 31.12.2024 - getroffen werden.

Kreisfischereiverein: Wenn Fische nicht mehr gegessen werden können, darf man sie auch nicht mehr angeln. An wen kann man sich wenden, wenn man Rechtssicherheit beim Verzehr der Fische haben möchte?

Antwort Landratsamt: Da die Fische nicht zum Verkauf angeboten und in den Handel gebracht werden, kann kein Verzehrverbot ausgesprochen werden. Sie dienen ausschließlich dem privaten Verbrauch. In diesem Bereich raten wir vom Verzehr der beprobten Fische (Aal, Karpfen) ab. Da zu wenige Proben vorliegen, kann keine umfassende Aussage über die Belastung aller Fischarten gemacht werden.

Kreisfischereiverein: Wer kommt für den Schaden auf, wenn vom Verzehr abgeraten wird?

Antwort Bundeswehr: Wer für einen etwaigen Schaden aufzukommen hat, ist eine Einzelfallentscheidung und kann daher nicht pauschalisiert beantwortet werden. Selbstverständlich wird sich die Bundeswehr keinesfalls ihrer Verantwortung entziehen, soweit sich eine rechtliche Verantwortlichkeit herausstellen sollte.

Kontaminierte landwirtschaftliche Flächen: Wer muss die Beweislast führen?

Antwort Bundeswehr: Wem die Beweislast in einem Verfahren obliegt, richtet sich nach allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsätzen und nach der Art des Verfahrens. So wäre in einem zivilrechtlichen Schadensersatzprozess grundsätzlich der Anspruchsteller für die ihn zum Anspruch gereichenden Tatsachen darlegungs- und beweispflichtig, wohingegen sich dies bei einer bodenschutzrechtlichen Sanierung anders gestalten kann.

Wohin soll das Wasser fließen, falls der von der Bundeswehr beauftragte Oberflächenwasserabfluss in den Lohgraben nicht genehmigt wird?

Antwort Bundeswehr: Das Staatliche Bauamt Ingolstadt stellt derzeit in Zusammenarbeit mit der Bundeswehr die Unterlagen für eine Verlängerung der Einleitgenehmigung von Oberflächenwasser zusammen.

Wer kommt für den Schaden auf, wenn Landwirte belastete Feldfrüchte nicht mehr verkaufen können?

Antwort Bundeswehr: Je nach entsprechender Sach- und Rechtslage kann eine individuelle Verantwortlichkeit und hiermit verbundene Schadenstragungspflicht nur für den konkreten Einzelfall beantwortet werden. Selbstverständlich wird sich die Bundeswehr keinesfalls ihrer Verantwortung entziehen, soweit sich eine rechtliche Verantwortlichkeit herausstellen sollte.

Übernimmt die Bundeswehr ursächlich die Verantwortung für PFAS in Lebensmitteln?

Antwort Bundeswehr: Ja, wenn ein Zusammenhang vorliegt.

22.09.2022 Ergebnisse für Untersuchungen an sechs Messpunkten (fünf private Brunnen und eine Grundwassermessstelle) sowie Oberflächengewässern liegen vor

Im Zuge des PFAS-Grundwassermonitorings im Umfeld des NATO-Flugplatzes in Neuburg hat die Bundeswehr weitere Untersuchungen an sechs Messpunkten (fünf private Brunnen und eine Grundwassermessstelle) sowie Oberflächengewässern beauftragt. Die Bundeswehr hatte entschieden, die sechs Messpunkte erneut zu überprüfen. Diese hatten nach umfangreichen Untersuchungen im Vorjahr erhöhte PFAS-Werte aufgewiesen. Dazu fanden im ersten Halbjahr 2022 zwei Beprobungsrunden statt.

Die Entwicklung der nun vorliegenden Analyseergebnisse kann anhand der Übersicht 1 nachvollzogen werden. Wenn die Ergebniswerte weiß markiert sind, dann waren diese nicht bestimmbar bzw. unterhalb der Bestimmungsgrenze. Sind sie grün markiert, dann war die festgestellte Konzentration unterhalb der vorläufigen Schwellenwerte des bayerischen Landesamtes für Umwelt. Sind diese gelb markiert, dann war die festgestellte Konzentration oberhalb der vorläufigen Schwellenwerte.

Darüber hinaus wurde das PFAS-Monitoring für Oberflächengewässer in diesem Jahr fortgesetzt. Die Übersicht 2 enthält zwei Tabellen mit denen man die Entwicklung der Werte nachvollziehen kann. Wenn die Ergebniswerte weiß markiert sind, dann waren diese nicht bestimmbar oder unterhalb der gesetzlichen Jahresdurchschnitt-Umweltqualitätsnorm (UQN) für PFOS. Sind diese nicht weiß markiert, dann lag die festgestellte Konzentration über dem gesetzlich festgelegten Jahresdurchschnitt. Es wurden auch weitere PFAS in teils nicht unerheblichen Konzentrationen festgestellt. Für diese existieren jedoch keine gesetzlich festgelegten UQN für Oberflächengewässer. Besonders hohe Konzentrationen wurden im Zeller Kanal und insbesondere im Ablauf des Flugplatzes zum Zeller Kanal festgestellt.

Die Beprobungsergebnisse der Brunnen sowie der Oberflächengewässer:

Bild vergrößern: PFC - Grundwasseraufschluesse ausserhalb
Grundwasseraufschlüsse ausserhalb - Übersicht 1


Bild vergrößern: PFC - Analysenergebnisse
Übersicht 2 (Seite 1)


Bild vergrößern: PFC - Analysenergebnisse
Übersicht 2 (Seite 2)

14.06.2021 Beprobung von Weihern im Umfeld des NATO-Flugplatzes Neuburg - Ergebnisse liegen vor

Das Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen hat am 10. März 2021 aus vier Weihern im Umfeld des NATO-Flugplatzes Neuburg Oberflächenwasserproben entnommen und diese durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf per- oder polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) untersuchen lassen. Seit 2019 werden die Untersuchungen jährlich durchgeführt. Nun liegen die Ergebnisse für das Jahr 2021 aus dem LGL vor.


Dabei wurde im Zauner Weiher (Heinrichsheim) wie bereits im vergangenen Jahr Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) nachgewiesen. Der Gehalt ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,001 μg/l gesunken und liegt jetzt bei 0,008 μg/l. Die Summe der PFAS beträgt ebenfalls 0,008 μg/l.

Im Schimmer Weiher (Kochheim) wurden 0,005 μg/l PFHxS gemessen; im Vorjahr lag der Wert unter der Nachweisgrenze von 0,001 μg/l. Darüber hinaus wurden neben den bereits 2020 nachgewiesenen Gehalten an Perflouroctansäure (PFOA) und Perfluorhexansäure (PFHxA) unterhalb der Bestimmungsgrenze, die bei 0,004 μg/l liegt, auch Perfluorheptansäure (PFHpA) und Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) unterhalb der Bestimmungsgrenze (0,004 μg/l) festgestellt. Die PFAS-Summe ergibt 0,005 μg/l.

Im Zeller Weiher beträgt der Gehalt an PFHxS 0,133 μg/l; das sind 0,007 μg/l weniger als 2020. Zudem wies das LGL mit 0,195 μg/l im Vergleich zum Vorjahr (0,11 μg/l) einen höheren Gehalt an Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) nach. Wie das LGL erklärt, könne es bei PFOS aufgrund der Eigenschaft leicht an Oberflächen wie Schwebesedimenten anzuhaften, zu Schwankungen im Gehalt kommen. Gemessen wurden im Zeller Weiher auch PFBS (0,008 μg/l), Perfluornonansäure (PFNA, 0,076 μg/l), PFHpA(0,006 μg/l), Perfluorhexansäure (PFHxA, 0,026 μg/l) sowie PFOA (0,014 μg/l). Die Summe der PFAS beträgt 0,35 μg/l.

Der PFHxS-Gehalt im Rosinger Weiher weist einen Wert von 0,051 μg/l auf (2020: 0,045 μg/l) und der PFOS-Gehalt liegt bei 0,02 μg/l (2020: 0,019 μg/l). Gemessen wurden auch PFOA (0,004 μg/l), PFHxA (0,007 μg/l), PFNA (0,006 μg/l) sowie PFHxS (0,051 μg/l). Die PFAS-Summe beträgt 0,067 μg/l (Vorjahr: 0,08 μg/l).

Das LGL weist darauf hin, dass sich die in den Weihern festgestellten Substanzen PFHxS, PFOA und PFOS im Muskelfleisch und den Innereinen von Fischen anreichern können. Das Veterinäramt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen hat im Jahr 2019 Fischuntersuchungen gestartet, um zu prüfen, ob vom dauerhaften Verzehr der Fische in den beiden Gewässern eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Um eine umfangreichere Bewertung vorzunehmen, müssen diese Untersuchungen fortgeführt sowie auf verschiedene Fischarten ausgeweitet werden. Das Veterinäramt ist dabei auf das Probenmaterial angewiesen, das die Angler zur Verfügung stellen.


27.04.2021 Konstruktiver Austausch zum Thema PFC-Belastung am Flugplatz Neuburg a.d.Donau

  • Auf Einladung von Landrat Peter von der Grün fand am 27.04.2021 der 5. Runde Tisch statt

Auf Einladung von Landrat Peter von der Grün fand am 27. April 2021 der fünfte Runde Tisch anlässlich der Kontamination mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) am NATO-Flugplatz Neuburg erstmals als Videokonferenz statt. Dabei tauschten sich Vertreter der Fachbehörden, des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und der Bundeswehr, des Taktischen Luftwaffengeschwaders 74, der Politik sowie die Ortssprecher der an den Flugplatz angrenzenden Ortsteile über den aktuellen Sachstand und das weitere Vorgehen aus. Schwerpunkte des Gespräches waren die laufenden Untersuchungen, die Beprobung von Hausbrunnen sowie ein Lebensmittelmonitoring.

Den Stand der Untersuchungen stellte Thomas Backes vom Kompetenzzentrum Baumanagement München des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) dar. Zusammen mit Regierungsdirektor Thomas Huemer vom BMVg ging er kurz auf das dreistufige Altlastenprogramm der Bundeswehr ein, das nach einer klar festgelegten Reihenfolge durchgeführt wird: In Phase I werden kontaminationsverdächtige Flächen erfasst und bewertet, in den Phasen IIa und IIb laufen die Orientierende Untersuchung sowie die Detailuntersuchung, die mit einer Gefährdungsabschätzung abschließt. In den Phasen IIIa bis IIIc erfolgen die Sanierungsplanung und -durchführung sowie die Nachsorge.

Stand der Untersuchungen

Thomas Backes erklärte, dass sich die Untersuchungen am Flugplatz Neuburg in den Phasen IIb sowie in Phase IIIa befänden. Dabei würden für zehn Kontaminationsflächen eine Detailuntersuchung durchgeführt und für zwei Kontaminationsflächen eine Sanierungsplanung mit weiteren Sanierungsuntersuchungen erstellt. Laut Backes arbeite ein Ingenieurbüro derzeit die Konzepte für die Phasen IIb und IIIa aus. Auf deren Grundlage würde voraussichtlich im Spätsommer oder Herbst 2021 die Ausschreibung durch das Staatliche Bauamt Ingolstadt für die Durchführung erfolgen.

Beprobung des Grundwassers und der Oberflächengewässer

Gute Fortschritte meldete Thomas Backes auch bei der Beprobung der Hausbrunnen, landwirtschaftlichen Bewässerungsbrunnen und Grundwassermessstellen in der Umgebung des Flugplatzes. So verliefen die Vorbereitungen für die Untersuchung an 36 Messstellen reibungslos, sodass man in diesem Jahr je Brunnen zwei Wasserproben ziehen werde.

Wie Thomas Backes erklärte, werden zusätzlich im Umfeld des Flugplatzes in 2021/2022 an 18 verschiedenen Stellen die Oberflächengewässer auf PFC analysiert. Bereits 2019 hat die Bundeswehr Brunnenuntersuchungen durchgeführt. Durch die neue Beprobungsrunde sollen u.a. Vergleichswerte ermittelt werden. Außerhalb der Liegenschaft wurden bisher in zwei Brunnen in unmittelbarer Nähe zur Südost-Ecke der Liegenschaft geringfügige Überschreitungen der vorläufigen Schwellenwerte festgestellt.

Weitere Untersuchung von Lebensmitten

Mit der Frage, ob sich PFC in Lebensmitteln nachweisen lässt, setzt sich das Veterinäramt des Landkreises intensiv auseinander. Amtsleiter Dr. Johannes Riedl ging auf die bisherigen Untersuchungen ein. Seit 2019 seien stichprobenartig Untersuchungen bei Eiern, Fisch, Gemüse, Getreide, Kartoffeln, Obst und Salat genommen und vom LGL untersucht worden. Dabei habe man sich auf pflanzliche oder tierische Lebensmittel konzentriert, die im Zusammenhang mit Grundwasser im Umfeld des Flugplatzes stünden.

In einem Fall hatten Untersuchungen von Hühnereiern aus einer privaten Haltung eine PFC-Belastung ergeben. Da die Hühner mittlerweile mit Leitungswasser getränkt werden, wurden dort erneut Proben genommen und durch das LGL untersucht. Das Ergebnis: In den untersuchten Eiern konnten keine per- und polyfluorierten Chemikalien nachgewiesen werden.

Im Fall von untersuchtem Fisch aus dem Dreiangelweiher bei Rosing riet das LGL 2020 vom Verzehr ab.

Um genauere Erkenntnisse zu gewinnen, welche Lebensmittel von landwirtschaftlichen Flächen, Hausgärten bzw. aus fischereilich genutzten Gewässern besonders betroffen sind und welche Empfehlungen den Betroffenen dann gegeben werden können, sei laut Riedl ein breit aufgestelltes Monitoring erforderlich. Dies war auch im Forderungskatalog von Landrat Peter von der Grün enthalten. Die Bundeswehr stimmte zu, die Beauftragung des Monitorings zu übernehmen.

Ein weiterer Wunsch des Landrats richtete sich an das Staatliche Bauamt Ingolstadt. Er bat darum, Ausschreibungen möglichst zu beschleunigen.

Austausch

In der abschließenden Diskussionsrunde konnten die Teilnehmer Nachfragen stellen. Unter anderem nutzten auch die Ortsprecher der an den Flugplatz angrenzenden Ortsteile Bruck, Marienheim und Zell die Gelegenheit, sich im direkten Gespräch mit den Fachstellen auszutauschen.

Information zu Schadensersatzansprüchen

Die Bundeswehr macht darauf aufmerksam, dass sie den Anwohnern einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung für etwaige Schadensersatzforderung bis zum 31. Dezember 2024 anbietet. Dieser kann unter Angabe des individuellen Schadens (Benennung der Schadenspositionen, die bereits entstanden sind oder künftig entstehen könnten) durch die Betroffenen beantragt werden. Eine Bezifferung der Schadenshöhe ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich. Das entsprechende Schreiben ist an folgende Adresse zu richten: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat GS II 1, Fontainengraben 200, 53123 Bonn.

22.03.2021 Erneute Untersuchung von Hühnereiern auf per- und polyfluorierten Chemikalien weist keine Belastung auf

  • Beprobung von Lebensmitteln im Umfeld des Flugplatzes Neuburg

Aufgrund der erhöhten Werte von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) auf dem NATO-Flugplatz Neuburg nimmt das Landratsamt stichprobenartig Untersuchungen vor, um festzustellen, ob auch Lebensmittel belastet sind. Dabei werden Produkte untersucht, die im Zusammenhang mit einer PFC-Belastung im Grundwasser stehen könnten. Das sind beispielsweise Pflanzen, die mit Brunnenwasser gegossen wurden oder Eier, bei denen die Tiere mit Brunnenwasser getränkt wurden. Für pflanzliche oder tierische Lebensmittel, die in keinem direkten Zusammenhang mit belastetem Grundwasser im Umfeld des Flugplatzes stehen (durch Tränken oder Gießen), ist eine Belastung mit PFC unwahrscheinlich.


Seit 2019 nimmt das Landratsamt Proben bei Eiern, Fisch, Gemüse, Getreide, Kartoffeln, Obst und Salat, die dann vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelüberwachung (LGL) untersucht werden.
In einem Fall hatten Untersuchungen von Hühnereiern aus einer privaten Haltung eine PFC-Belastung ergeben. Da die Hühner mittlerweile mit Leitungswasser getränkt werden, wurde dort erneut Proben genommen und durch das LGL untersucht. Das Ergebnis: In den untersuchten Eiern konnten keine per- und polyfluorierten Chemikalien nachgewiesen werden.
Auch bei beprobten Eiern aus einer gewerblichen Legehennenhaltung in der Gemeinde Königsmoos wurde keine Belastung mit PFC festgestellt. Auch in diesem Fall werden die Tiere nur mit Leitungswasser getränkt.
Die Tierbesitzer wurden über das Ergebnis der Untersuchungen informiert.
Aktuell laufen die Vorbereitung für eine weitere Beprobungsrunde des Grundwassers. In diesem Jahr werden 36 Hausbrunnen, Bewässerungsbrunnen und Grundwassermessstellen im Umgriff des Fliegerhorstes untersucht. Bereits 2019 fand eine Beprobung statt. Nun folgt eine erneute Analyse, um eine etwaige Ausbreitung der Belastung nachvollziehen zu können.

06.03.2021 Untersuchungen des NATO-Flugplatzes Neuburg a.d.Donau

  • Weitere Schritte in der Altlastensanierung

Auf dem NATO-Flugplatz in Neuburg sind erhöhte Werte von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) nachgewiesen worden. Um eine Gefährdungsabschätzung und Sanierungsmaßnahmen zu erarbeiten, werden auf dem Flugplatzgelände und dessen Umgriff Beprobungen im Rahmen des Altlastenprogramms der Bundeswehr vorgenommen.

Dieses Altlastenprogramm ist dreistufig aufgebaut: In Phase I werden kontaminationsverdächtige Flächen erfasst und bewertet, in den Phasen IIa und IIb laufen die Orientierende Untersuchung sowie die Detailuntersuchung, die mit einer Gefährdungsabschätzung abschließt. In den Phasen IIIa bis IIIc erfolgen die Sanierungsplanung und -durchführung sowie die Nachsorge.

Derzeit befinden sich die Untersuchungen am Flugplatz Neuburg in den Phasen IIa und IIb sowie in Phase IIIa. Dabei werden für drei Kontaminationsverdachtsflächen weitere orientierende Untersuchungen vorgenommen, für sieben Kontaminationsverdachtsflächen eine Detailuntersuchung durchgeführt und für zwei Kontaminationsflächen eine Sanierungsplanung mit weiteren Sanierungsuntersuchungen erstellt. Hierfür sind die Abläufe klar festgelegt. Jeder einzelne Verfahrensschritt muss öffentlich ausgeschrieben und vergeben werden. Aktuell ist die Vergabe für die Konzepterstellung für die Phasen IIa, IIb und IIIa an ein Ingenieurbüro erfolgt. Steht das Konzept, kann die Ausschreibung für die Durchführung beginnen. Start ist voraussichtlich im Spätsommer oder Herbst 2021.

Erneute Brunnenbeprobung

Darüber hinaus ist auch die Beprobung von 36 Hausbrunnen, Bewässerungsbrunnen und Grundwassermessstellen in der Nachbarschaft des Flugplatzes beauftragt worden. In diesem Jahr sollen dort je zwei Wasserproben untersucht werden. Eine Hausbrunnenbeprobung hat die Bundeswehr bereits 2019 durchgeführt. Nachdem Messungen nachgewiesen haben, dass die tatsächliche Grundwasserfließgeschwindigkeit von 800 Metern pro Jahr weitaus schneller ist, als wissenschaftliche Berechnungen bislang ergaben, wird nun eine weitere Beprobungsrunde gestartet, u.a. um Vergleichswerte zu ermitteln.

Weiher werden untersucht

Erneut untersucht werden auch die Weiher im Umfeld des Flugplatzes. Das Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen wird im Schimmer Weiher, Rosinger Weiher, Zauner Weiher und Zeller Weiher Proben ziehen und zur Analyse an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelüberwachung (LGL) schicken.

Belastete Eier in einer privaten Haltung – Monitoring erforderlich

Darüber hinaus nimmt auch das Veterinäramt des Landkreises im Rahmen eines Lebensmittelmonitorings Proben und lässt diese vom LGL analysieren. Im Zuge dessen hat das LGL am 1. März 2021 die Ergebnisse einer Untersuchung von Eiern aus einer privaten Hühnerhaltung im Ortsteil Rosing mitgeteilt. In den Eiern sind perfluorierte Chemikalien nachgewiesen worden. Das LGL hat die Empfehlung ausgesprochen, die Eier nicht in größeren Mengen zu verzehren. So soll ein erwachsener Mensch die Anzahl von fünf Eiern pro Woche nicht überschreiten. Ob nun PFC im Brunnenwasser, im Boden oder in Pflanzen ursächlich für die Belastung ist, ist noch offen. Ein vertieftes Monitoring ist dazu erforderlich. Wie dieses ablaufen kann, soll in Gesprächen auf Fachebene geklärt werden.

Nächster Runder Tisch im Frühjahr

Gelegenheit dazu bieten die regelmäßigen Treffen des Landkreises mit den weiteren beteiligten Behörden: Bundeswehr, Wasserwirtschaftsamt, Staatliches Bauamt und Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Im Rahmen von Runden Tischen und Arbeitskreisen werden Gespräche über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen geführt. Der nächste Runde Tisch ist nach Ostern geplant – coronabedingt in digitaler Form. Als Teilnehmer aus der Bürgerschaft werden auch die Ortssprecherinnen und Ortssprecher der Ortsteile Bruck, Marienheim und Zell eingeladen.

21.08.2020 Beprobung von Oberflächengewässern im Umfeld des NATO-Flugplatzes Neuburg a.d.Donau

  • Ergebnisse für den Schimmer Weiher, den Rosinger Weiher, den Zauner Weiher sowie des Zeller Weihers liegen vor

Das Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen hat am 15. Juni 2020 vier Badeweiher im Umfeld des NATO-Flugplatzes Neuburg auf per- oder polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) untersuchen lassen. Nun liegen die Ergebnisse aus dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vor.

Während in den Proben aus dem Schimmer Weiher (Kochheim) keine PFAS nachweisbar waren, ergaben die Untersuchungen des Rosinger Weihers, des Zauner Weihers (Heinrichsheim) sowie des Zeller Weihers Werte über der Nachweisgrenze von 0,001 Mikrogramm pro Liter (µg/l) bzw. über der Bestimmungsgrenze von 0,015 µg/l. Dabei sind die Summenwerte für PFAS im Vergleich zu den Messungen, die seit 2018 durchgeführt werden, angestiegen. Die Steigerung der Summenwerte hängt u.a. auch damit zusammen, dass 2020 mehr Einzelsubstanzen beprobt wurden als in den beiden Vorjahren.

Den höchsten PFAS-Summenwert weist der Zeller Weiher mit 0,36 µg/l auf, das sind 0,06 µg/l mehr als im Vorjahr. Betrachtet man die einzelnen Substanzen, so ist beim Zeller Weiher im Vergleich zur Vorjahresmessung ein Rückgang der Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) um 0,06 µg/l auf 0,11 µg/l festzustellen; der Gehalt an Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) ist um 0,01 µg/l auf 0,14 µg/l gestiegen und der Wert an Perflouroctansäure (PFOA) wurde mit 0,026 µg/l gemessen (Vorjahr 0,025 µg/l).

Beim Rosinger Weiher beträgt der Summenwert 0,08 µg/l, PFOS wurden 0,019 µg/l nachgewiesen (Vorjahr 0,025 µg/l), PFOA 0,004 µg/l (Vorjahr: 0,025 µg/l) und PFHxS 0,045 µg/l (Vorjahr: 0,1 µg/l).

Der PFAS-Summenwert des Zauner Weihers beträgt 0,009 µg/l. PFOS und PFOA liegen unter der Nachweisgrenze. Der PFHxS-Wert beträgt 0,009 µg/l.

Betrachtet man die Befunde aus drei Jahren ist für die Substanzen PFOS und PFHxS keine lineare Steigerung festzustellen. Das Baden in den Gewässern ist weiterhin möglich.

Das LGL weist darauf hin, dass sich die im Zeller und im Rosinger Weiher festgestellten Substanzen PFHxS, PFOA und PFOS im Muskelfleisch und den Innereinen von Fischen anreichern können. Das Veterinäramt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen hat im Jahr 2019 ein Fischmonitoring gestartet, um zu prüfen, ob vom dauerhaften Verzehr der Fische in den beiden Gewässern eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Um eine umfangreichere Bewertung vorzunehmen, muss das Fischmonitoring fortgeführt sowie auf verschiedene Fischarten ausgeweitet werden. Das Veterinäramt ist dabei auf das Probenmaterial angewiesen, das die Angler zur Verfügung stellen.

Sanierungsplanung und weitere Maßnahmen auf dem Flugplatzgelände

Auf dem Flugplatzgelände selbst wird mit der Sanierungsplanung für zwei Kontaminationsflächen begonnen: Im Bereich des ehemaligen Feuerlöschübungsbeckens sowie der „Alten Feuerwache“ wurden erhebliche PFC-Kontaminationen gemessen. Hier muss nun festgelegt werden, welche konkreten Sanierungsmaßnahmen zielführend sind.

Darüber hinaus wurden zwölf kontaminationsverdächtige Flächen untersucht und ein Endbericht der Orientierenden Untersuchungen erstellt. Dabei wurden Überschreitungen der Schwellenwerte gemessen. Deshalb steht in diesem Bereichen eine Detailuntersuchung an.

Um die Entwicklung der PFC-Konzentrationen in Grund- und Oberflächenwasser zu beobachten, wird ein Monitoring an ausgewählten Grund- und Oberflächengewässer-Messpunkten innerhalb und außerhalb der Liegenschaft vorbereitet, mit dem Ziel, sichere Aussagen zum Abstrom und Verlauf einer möglichen PFC-Fahne außerhalb der Liegenschaft treffen zu können.

Ergebnisse der PFAS-Untersuchung von vier Badeweihern, Probeentnahme erfolgte am 15.Juni 2020:

23.07.2020 PFC am NATO-Flugplatz Neuburg a.d.Donau: Sanierungsplanung wird durch die Bundeswehr beauftragt

  • Arbeitskreis am Landratsamt legt weitere Maßnahmen fest

Auf dem NATO-Flugplatz in Neuburg sind erhöhte Werte von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) nachgewiesen worden. Um eine Gefährdungsabschätzung und mögliche Sanierungsmaßnahmen zu erarbeiten, werden auf dem Flugplatzgelände und dessen Umgriff Beprobungen im Rahmen des Altlastenprogramms der Bundeswehr vorgenommen.

Dieses Altlastenprogramm ist dreistufig aufgebaut: In Phase I werden kontaminationsverdächtige Flächen erfasst und bewertet, in Phase IIa/IIb erfolgen die Orientierende Untersuchung sowie die Detailuntersuchung, die mit einer Gefährdungsabschätzung abschließt. In der Phase IIIa bis IIIc erfolgen die Sanierungsplanung und -durchführung sowie die Nachsorge.

Nachdem nun die Orientierende Untersuchung (Phase IIa) an zwölf kontaminationsverdächtigen Flächen sowie die Detailuntersuchung (Phase IIb) an zwei Kontaminationsflächen abgeschlossen sind, hatte Landrat Peter von der Grün am 16. Juli 2020 zu einem Arbeitskreis ins Landratsamt eingeladen, an dem neben Fachabteilungen des Landratsamtes auch Vertreter folgender Behörden das weitere Vorgehen abstimmten: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Taktisches Luftwaffengeschwader 74, Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, Staatliches Bauamt Ingolstadt, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen.

Für zwei Kontaminationsflächen auf dem Flugplatzgelände stellte das BAIUDBw die Detailuntersuchung zur abschließenden Gefährdungsabschätzung vor: Im Bereich des ehemaligen Feuerlöschübungsbeckens sowie der Alten Feuerwache wurden erhebliche PFC-Kontaminationen gemessen, die eine Sanierungsplanung erforderlich machen. Um festzulegen, welche Maßnahmen diesbezüglich zielführend sind, wird die Bundeswehr ein Ingenieurbüro mit der Durchführung der Sanierungsplanung beauftragen.

Darüber hinaus wurden zwölf kontaminationsverdächtige Flächen untersucht und ein Endbericht der Orientierenden Untersuchungen erstellt. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass für acht Flächen Überschreitungen der Schwellenwerte gemessen wurden. Auch hier hat die Bundeswehr zugesagt, eine Detailuntersuchung zu beauftragen.

Als weitere Maßnahme regte das Wasserwirtschaftsamt aufgrund der PFC-Konzentrationen in Grund- und Oberflächenwasser ein Monitoring an ausgewählten Grund- und Oberflächengewässer-Messpunkten innerhalb und außerhalb der Liegenschaft an. Hierfür sollen Grundwasser-Messstellen ausgewählt werden, die zu sicheren Aussagen zum Abstrom und Verlauf einer möglichen PFC-Fahne außerhalb der Liegenschaft führen.

Um die Auswirkung von erhöhten PFC-Werten in Oberflächengewässern und Bewässerungsbrunnen auf die Garten- und Feldfrüchte sowie Eier, Fisch und Wild zu untersuchen, hat das Landratsamt 2019 ein Lebens- und Futtermittel-Monitoring begonnen, das fortgeführt wird. Für belastbare Ergebnisse, sind jedoch weitere Proben erforderlich, die Angler, Gartenbesitzer und Landwirte dem Veterinäramt zur Verfügung stellen können.

Schadensersatzansprüche

Zum Thema Schadensersatzansprüche wies das BAIUDBw darauf hin, dass die Bundeswehr einen zeitlich und räumlich begrenzten „Verzicht auf die Einrede der Verjährung für etwaige Schadensersatzforderung“ der Anwohner in Neuburg anbietet. Dazu muss jeder Betroffene schriftlich seinen individuellen Schaden geltend machen und die Schadenspositionen benennen, die bereits entstanden sind oder künftig entstehen könnten. Eine Bezifferung der Schäden ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich. Die Frist für die gerichtliche Geltendmachung von etwaigen Ansprüchen endet spätestens am 31. Dezember 2024. Das entsprechende Schreiben ist an folgende Adresse zu richten: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat GS II 1, Fontainengraben 200, 53123 Bonn.

Gutachten

Die Gutachten zur Orientierenden Untersuchung (Phase IIa) an kontaminationsverdächtigen Flächen sowie die Detailuntersuchung (Phase IIb) an Kontaminationsflächen sind auf der Internetseite der Bundeswehr unter folgendem Link einzusehen:

https://www.bundeswehr.de/de/organisation/infrastruktur-umweltschutz-und-dienstleistungen/aktuelles/schwerpunktthemen/per-und-polyfluorierte-chemikalien-kurz-pfc

03.02.2020 Ergebnisse der PFC-Untersuchungen von Fischgewässern

Im Zuge der Untersuchungen auf per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) auf und um den Fliegerhorst Neuburg-Zell hat das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Fische beprobt. Für die vom Fischereiverein Karlshuld genutzten Fischgewässer Dreiangel-Weiher, Zeller Moosweiher und Zauner Weiher liegen die Ergebnisse der Untersuchungen auf perfluorierte Verbindungen (PFAS bzw. PFC) vor.

Pro Gewässer hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) im Auftrag des Landratsamtes jeweils drei Karpfen untersucht, die der Fischereiverein für die Analyse zur Verfügung gestellt hatte.

Der Verzehr von Karpfen in üblichen Verzehrmengen aus dem Zeller Moosweiher sowie dem Zauner Weiher wird auf der Grundlage von Sachverständigenäußerungen des LGL als unbedenklich angesehen. Bei den drei Karpfen aus dem Dreiangel-Weiher wurde eine mittlere Belastung nachgewiesen. Deshalb rät das LGL vom regelmäßigen Verzehr ab. Eine akute Gesundheitsgefahr ist jedoch nicht gegeben.

Das Landratsamt hat die Fischereiberechtigten des Dreiangel-Weihers bereits darüber informiert.

09.10.2019 Ergebnisse Dritter Runder Tisch - Schadensersatzansprüche

Landrat Peter von der Grün hat am Mittwoch, 9. Oktober 2019 zum dritten Runden Tisch zur PFC-Belastung ins Haus im Moos eingeladen, um gemeinsam mit den Fachbehörden den aktuellen Sachstand zu erörtern. Teilnehmer des Runden Tisches waren neben Vertretern der Fachbehörden auch Bürgermeister, Fraktionsführer und Referenten des Kreistages sowie die Ortssprecher der Flugplatzanrainer Zell, Marienheim und Bruck-Maxweiler. Schwerpunktthema waren die Untersuchungen auf dem NATO-Flugplatz und dessen Umgriff, die derzeit im Auftrag des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) durchgeführt werden.

Vertreter des BAIUDBw (Kompetenzzentrum Baumanagement München Referat K 6) erörterten zunächst ihr Vorgehen im Rahmen eines dreiphasigen Altlastenprogramms der Bundeswehr. Grundlage hierfür ist das Bundes-Bodenschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz. In Phase I werden kontaminationsverdächtige Flächen erfasst und bewertet. Die Phase II umfasst eine orientierende Untersuchung (Phase IIa) und eine Detailuntersuchung (Phase IIb). Am Ende der Phase II erfolgt eine abschließende Gefährdungsabschätzung, auf deren Grundlage die zuständige Landesbehörde entscheidet, ob und in welchem Umfang Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Das BAIUDBw informierte, dass die Vorlage des ersten Entwurfsberichtes zur orientierenden Untersuchung (Phase IIa) sowie zur Detailuntersuchung (Phase IIb) für Ende November 2019 geplant sei. Mit der endgültigen Fassung des Berichts sei bis voraussichtlich Ende des Jahres zu rechnen.

Derzeit laufen die Feldarbeiten zur orientierenden Untersuchung (Phase IIa) sowie zur Detailuntersuchung (Phase IIb) auf dem NATO-Flugplatz Neuburg sowie im Umfeld des Flugplatzes. Diese haben am 15. Juli 2019 begonnen und werden voraussichtlich im November abgeschlossen sein.

Innerhalb der Liegenschaft finden die Untersuchungen an 14 kontaminationsverdächtigen und zwei kontaminierten Flächen statt, mit dem Untersuchungsschwerpunkt im Bereich des Feuerlöschübungsbeckens und der alten Feuerwache. Zur Erfassung der PFC-Belastung werden Grundwasserproben an bestehenden sowie neuen Grundwassermessstellen und durch das so genannte Direct-Push-Verfahren entnommen sowie Oberflächengewässer untersucht. Darüber hinaus werden an den bekannten kontaminationsverdächtigen und den kontaminierten Flächen Bodenproben entnommen und auf PFC analysiert. Bis voraussichtlich November werden die Grund- und Oberflächenwasseruntersuchungen innerhalb und außerhalb des NATO-Flugplatz Neuburg abgeschlossen sein.

Außerhalb der Liegenschaft findet eine zweimalige Beprobung der Bewässerungsbrunnen in Abstimmung mit dem Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen vor allem im Bereich östlich bzw. südöstlich und nördlich des Flugplatzes statt. Hier wurde in drei Fällen Werte über dem vorläufigen Schwellenwert gemessen. Die Ergebnisse sind den Brunnenbesitzern zugestellt worden, zudem sind die Ergebnisse online unter www.neuburg-schrobenhausen.de abrufbar. Hier finden sich ebenfalls die Untersuchungsergebnisse für die Badeweiher im Umfeld des NATO-Flughafens Neuburg.

Das Landratsamt wies im Rahmen des Runden Tisches darauf hin, dass es derzeit pflanzliche Lebensmittel sowie Fische aus dem Umfeld des Flughafens untersucht, um festzustellen, ob und an welchen Stellen Belastungen vorliegen. Die Untersuchung läuft in Zusammenarbeit mit dem bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Hier sind bereits Proben eingereicht worden, die Ergebnisse stehen allerding noch aus.

Auf Bitten der Ortsprecher sind die Teilnehmer des Runden Tisches auch auf die die Neubewertung von PFOS und PFOA durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eingegangen. Die Neubewertung findet bei der Einschätzung der Untersuchungsergebnisse Anwendung.

Neben dem Sachstandsbericht zu den Untersuchungen am NATO Flugplatz Neuburg hat das BAIDUBw zusätzlich die Ergebnisse der PFC-Untersuchungen im Bereich der NATO-Munitionsniederlage 14/Luftwaffen Munitionsdepot 11 in Weichering und in zwei Badeseen im Umfeld vorgestellt. Bei den Untersuchungen im Mai und im September 2019 wurden keine PFC nachgewiesen.

Um die weiteren Schritte gezielt abzustimmen, haben sich die Fachbehörden abschließend auf regelmäßige Arbeitstreffen auf Sachbearbeiterebene verständigt.

Etwaige Schadensersatzansprüche bis 31. Dezember 2024 anmelden

In der Fragerunde meldeten sich die Ortssprecher zu Wort, mit dem Wunsch über die Verjährung der Schadensersatzansprüche informiert zu werden. Vertreter des BAIDUBw erklärten, dass die Bundeswehr einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung für etwaige Schadensansprüche der Anwohner in Neuburg anbiete. Dazu müsse jeder Betroffene schriftlich seinen individuellen Schaden geltend machen und die Schadenspositionen benennen, die bereits entstanden sind oder künftig entstehen könnten. Eine Bezifferung der Schäden sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich. Die Frist für die gerichtliche Geltendmachung von etwaigen Ansprüchen ende spätestens am 31. Dezember 2024. Das entsprechende Schreiben ist an folgende Adresse zu richten: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat GSII1, Fontainengraben 200, 53123 Bonn.


22.05.2019 Beprobung der Badeweiher im Umfeld des NATO-Flugplatzes Neuburg a.d.Donau

Nach einer ersten Beprobungsrunde im Juli 2018 hat das Gesundheitsamt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen am 26.04.2019 erneut vier Badeweiher im Umfeld des NATO-Flughafens Neuburg auf per- oder polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) untersuchen lassen. In den Proben aus dem Zauner Weiher und dem Schimmer Weiher waren keine PFAS nachweisbar. Im Rosinger Weiher wurden Gehalte an Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) unterhalb der analytischen Bestimmungsgrenze gemessen. In der Probe aus dem Zeller Weiher stellte das LGL geringe Gehalte an Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) fest. Perfluornonansäure (PFNA) wurde unterhalb der analytischen Bestimmungsgrenze in der Probe nachgewiesen.

Ergebnisse der Untersuchung von Oberflächenwasser auf PFAS

Probenentnahme: 26.04.2019

1 Summe der PFAS; Summe aller Substanzen über der Bestimmungsgrenze (BG)
2 Gehalt Gesamt-PFOS (lineares und verzweigte Isomere); Gehalt für verzweigte PFOS berechnet mit linearem PFOS Kalibrierstandard (Massenübergang 499>80)

Anmerkungen:
Die Angabe der Gehalte erfolgte ohne Einbeziehung der erweiterten Messunsicherheit von 44 % (modifizierte Horwitz-Gleichung). Weitere PFAS (PFBS, PFPeA, PFHxA, PFHpA, PFDA, PFUnA, PFDDA, KDONA) wurden nicht detektiert (jeweils unterhalb der Nachweisgrenze (NG), die auf Grund der Probenverdünnung bei 0,025 µg/l bzw. 0,1 µg/l für PFPeA, PFUnA und PFDDA lag).


PFC-Monitoring um Umfeld des NATO-Flugplatzes in Neuburg a.d.Donau

Analyseergebnisse: Grundwasseraufschlüsse, Hausbrunnen, landwirtschaftliche Bewässerungsbrunnen

Im Zuge der ersten Beprobungskampagne wurden im Zeitraum vom 11.03.2019 bis 14.03.2019 wurden insgesamt 28 Grundwasseraufschlüsse (zehn Bewässerungsbrunnen, sechs Grundwassermessstellen, zwölf Hausbrunnen) beprobt.

Im Zuge der zweiten Beprobungskampagne wurden im Zeitraum vom 10.05.2019 bis 15.05.2019 insgesamt 30 Grundwasseraufschlüsse (neun Bewässerungsbrunnen, sechs Grundwassermessstellen, 15 Hausbrunnen) beprobt.

  • Analyseergebnisse: Grundwasseraufschlüsse, Hausbrunnen, landwirtschaftliche Bewässerungsbrunnen

Zur Bewertung der PFC-Belastungen im Grundwasser wurden die in den „Leitlinien zur vorläufigen Bewertung von PFC-Verunreinigungen in Wasser und Boden“ (Stand April 2017) definierten vorläufigen Schwellenwerte (für Grundwasser) herangezogen.