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Bibermanagement

Aufgrund der neuen Vollzugshinweise zum Bibermanagement in Bayern können seit 1. 8. 2008 auch land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Schäden, die durch den Biber verursacht sind, ausgeglichen werden.  Schutzmaßnahmen und Fördermöglichkeiten sind damit ebenfalls neu geregelt worden.

Geschichtlicher Hintergrund

Ursprünglich war der Biber in ganz Europa verbreitet. Durch die fortschreitende Vernichtung seines Lebensraumes und vor allem durch die starke Bejagung (Fell, Bibergeil, Fleisch...) sind die Bestände europaweit stark zurückgegangen. In Deutschland war er bis auf Restbestände an der Elbe vollständig verschwunden. Deshalb zählt der Biber heute zu den europaweit geschützten Arten, für die im europäischen Netz NATURA 2000 Schutzgebiete ausgewiesen wurden. 

Erst ab 1970 wurde der Biber in Bayern wieder eingebürgert und hat seitdem eine beispiellose Wiederbesiedlung der Fließgewässer in Bayern vollzogen. 2010 wurde im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen eine flächendeckende Erfassung der Biberbestände durchgeführt. Das Wissen um die Verbreitung ist eine wichtige Grundlage für die Arbeit im Bibermanagement.

 Der Biber besiedelt sowohl fließende als auch stehende Gewässer mit vegetationsreichen Ufern und dichtem Gehölzsaum. Da ein Großteil seiner natürlichen Lebensräume durch die intensive Landnutzung des Menschen zurückgedrängt wurde, ist der Biber heute häufig gezwungen, in andere, oft schlechtere und ungeeignete Lebensräume auszuweichen. 

Zuständigkeit

Um dabei Konflikten zwischen Biber und Mensch vorzubeugen, ist im Landkreis ein Biber-Management mit ausgebildeten ehrenamtlichen Biberberatern eingerichtet. Die Zusammenarbeit zwischen der Naturschutzbehörde und den örtlichen Biberberatern gewährleistet eine schnelle und unbürokratische Hilfe der Bürger bei allen Fragen und Problemen rund um das Thema Biber. 

Seit 1.9.2006 wurde mit Verordnung des Umweltministeriums die Zuständigkeit für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen auf die unteren Naturschutzbehörden bei den Landratsämtern delegiert. Bei Bedarf werden diese Erlaubnisse nun von der Naturschutzbehörde am Landratsamt erteilt.

Bibermanagement

Seit August 2009 konzentriert sich das Bibermanagement an der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt, die die Koordination der Biberfälle übernimmt und notwendige Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen erteilt. Um das Bibermanagement noch effektiver zu machen, wurden im Jahre 2009 zusätzliche Biberberater ausgebildet. Nun steht seit Januar 2010 in jeder Gemeinde ein ehrenamtlicher Biberberater zur Verfügung, der in einem zweitägigen Kurs für seine Tätigkeit geschult wurde. Die Biberberater stehen in engem Kontakt zur Naturschutzbehörde, die bei schwierigen Fällen eingeschaltet wird und die nach wie vor für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen zuständig ist.

Biberberater im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Südlicher Landkreis:

Aresing: Engl Konrad
Gachenbach: Georg Märkl
Schrobenhausen: Hans Jürgen Marker
Waidhofen: N.N.

Neuburg mit Umland:

Stadt Neuburg: Benedikt Hollinger
Bergheim: Josef Neumeier
Weichering: Peter Jannetti, Katrin Misterek-Jannetti
Oberhausen: Dieter Burgard
Rohrenfels: N.N.

Nordwestlicher Landkreis:

Rennertshofen: Thomas Kaeuffer
Burgheim: Andreas Wittig

Donaumoos:

Karlshuld: Ralf Dittenhauser
Brunnen: Josef Schmidberger
Berg im Gau: Michael Mayr
Königsmoos: Manfred Härtl
Langenmosen: Alfred Eder
Ehekirchen: Markus Paula
Karlskron: Ralph Zange