Trennung und Scheidung
Wer kann sich an uns wenden?
- Eltern
- alleinerziehende Mütter und Väter
Mit welchem Anliegen können Sie sich an uns wenden?
Wenn Eltern ...
- ... Fragen haben zur elterlichen Sorge oder zum Umgangsrecht
- ... Eine außergerichtliche Umgangsvereinbarung treffen möchten
Wenn junge Menschen ...
- ... Fragen haben, weil sich ihre Eltern trennen oder scheiden lassen
- ... Fragen haben zu Besuchskontakten
Welche Aufgaben hat der Fachdienst schwerpunktmäßig?
- Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung
- Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren, z.B. Erstellen von Berichten zur Frage der elterlichen Sorge, des Umgangsrechtes
Weitere Informationen
Es ist mit längeren Wartezeiten bis zur Terminvergabe zu rechnen. Der Fachbereich berät schwerpunktmäßig zu Umgang und elterlicher Sorge.
Bei Fragen zu Unterhalt eines Kindes, das bei Ihnen im Haushalt lebt, wenden Sie sich bitte an Frau Kühbacher für die Buchstaben A-H und T-Z, an Frau Weiß für den übrigen Buchstabenbereich.
Für Fragen bzgl. (Trennungs-)Unterhalt konsultieren Sie bitte einen Anwalt.