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Jobcenter

Aufgaben des Jobcenters:

Das Jobcenter übernimmt die Umsetzung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Beratung und Unterstützung bei der Arbeitssuche sowie beim Einstieg in Ausbildung und Beruf
  • Gewährung von finanziellen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
  • Vermittlung in Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierungsmaßnahmen
  • Förderung der beruflichen Eingliederung, z. B. durch Weiterbildungen oder Coaching
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien
  • Beratung zu zusätzlichen Unterstützungsleistungen und Fördermöglichkeiten

Im Fokus stehen die Integration in den Arbeitsmarkt und die finanzielle Absicherung während der Arbeitssuche.


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