Jobcenter
Aufgaben des Jobcenters:
Das Jobcenter übernimmt die Umsetzung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Zu den Aufgaben gehören:
- Beratung und Unterstützung bei der Arbeitssuche sowie beim Einstieg in Ausbildung und Beruf
- Gewährung von finanziellen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
- Vermittlung in Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierungsmaßnahmen
- Förderung der beruflichen Eingliederung, z. B. durch Weiterbildungen oder Coaching
- Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien
- Beratung zu zusätzlichen Unterstützungsleistungen und Fördermöglichkeiten
Im Fokus stehen die Integration in den Arbeitsmarkt und die finanzielle Absicherung während der Arbeitssuche.