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Bildung und Teilhabe


Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Familien mit geringem Einkommen den Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe und Bildung erleichtern. 

Leistungen

Hierzu zählen Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, der Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler, die Schülerbeförderungskosten, die Lernförderung, das Mittagessen für Schülerinnen, Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen und das Essen gemeinschaftlich angeboten wird und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Voraussetzung

Voraussetzung zum Erhalt der Bildungs- und Teilhabeleistungen ist der Bezug einer der nachfolgenden Sozialleistungen:

  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem AsylbLG

Auch beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II besteht ein Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Die Anträge sind jedoch direkt beim Jobcenter Neuburg-Schrobenhausen zu stellen bzw. können mit Ausnahme der Lernförderung zusammen mit dem Antrag auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II beantragt werden.

Ansprechpartner für Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG ist jeweils der zuständige Sachbearbeiter der Grundleistung.

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