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Kommunale Jugendarbeit

Mit kommunaler Jugendarbeit nehmen die Jugendämter die Aufgaben für das Feld der Kinder- und Jugendarbeit für den Landkreis wahr.

Die Kommunale Jugendarbeit arbeitet an einer möglichst optimalen Planung und Gestaltung, Förderung und Entwicklung der Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis. Dies geschieht durch Beratung, Unterstützung, Vernetzung und Förderung der in der Jugendarbeit tätigen.

Aufgaben:

  • Beratung der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Jugendarbeit
  • Beratung und Vernetzung der Jugendbeauftragten
  • Beratung, Vernetzung und Fortbildung von Jugendleitern
  • Beratung und Vernetzung der offenen Jugendarbeit im Landkreis
  • Jugendhilfeplanung in der Jugendarbeit
  • Beratungen zum erweiterten Führungszeugnis gemäß § 72a SGB VIII

Adressaten/Partner der Kommunalen Jugendarbeit:

  • Gemeinden
  • Jugendbeauftragte
  • Jugendleiter/-innen
  • Hauptamtliche in der Jugendarbeit
  • Kinder und Jugendliche
  • Eltern
  • Multiplikatoren
  • Jugendsozialarbeit an Schulen

"Luisa ist hier" - Hilfe bei Belästigung und Bedrohung

Die Kampagne "Luisa ist hier" bietet Frauen und anderen betroffenen Personen eine diskrete Möglichkeit, in Bars, Clubs oder anderen öffentlichen Einrichtungen Hilfe zu bekommen, wenn sie sich bedrängt oder unsicher fühlen. Wer sich in einer unangenehmen oder bedrohlichen Situation befindet, kann sich einfach an das Personal wenden und nach „Luisa“ fragen. Das geschulte Personal weiß dann sofort Bescheid und bietet Unterstützung – sei es durch eine Begleitung nach draußen, das Rufen eines Taxis oder das Hinzuziehen weiterer Hilfe. Mit dieser Initiative wollen wir für mehr Sicherheit und ein respektvolles Miteinander in öffentlichen Räumen sorgen.

Die Gastronomie und andere interessierte Institutionen aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen haben die Möglichkeit, kostenlos teilzunehmen. Melden Sie sich hierfür per E-Mail bei der Kommunalen Jugendarbeit.

  • Luisa ist hier Plakat

Erweitertes Führungszeugnis gem. § 72a SGB VIII

Das Kreisjugendamt, als öffentlicher Träger der Jugendhilfe, ist gemäß § 72a SGB VIII gesetzlich verpflichtet, mit Ihnen Vereinbarungen zur Umsetzung der Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse abzuschließen. Von dieser Regelung erfasst werden alle Personen, die hauptamtlich, nebenamtlich oder ehrenamtlich Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen und dabei unmittelbar Kinder und/oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben. Von diesen Personen ist vor Aufnahme der Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis zu nehmen oder einzuholen. Diese sind bei der Wohnsitzgemeinde des Jugendleiters zu beantragen. Hierfür benötigt der Jugendleiter eine Bestätigung des Vereins über die Notwendigkeit eines Führungszeugnisses und über seine ehrenamtliche Tätigkeit.

Die meisten Vereine in unserem Landkreis haben dies bereits getan. Sollten Sie zwischenzeitlich Jugendarbeit in Ihrem Verein anbieten und noch keine Vereinbarung mit uns eingegangen sein, bitten wir Sie, uns die „Vereinbarung zum Schutzauftrag“ zukommen zu lassen und ebenso das erweiterte Führungszeugnis in der Regel alle fünf Jahre zu prüfen. Die „Vereinbarung zum Schutzauftrag“ finden Sie im Reiter rechts unter „Dokumente“ zum Download.

Senden Sie uns die Vereinbarung postalisch oder per E-Mail an jugendschutz@neuburg-schrobenhausen.de


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