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Koordinierungsstelle Vormundschaft

Ehrenamtliche Vormundschaft für Kinder und Jugendliche

Ein Kind in die Zukunft zu begleiten ist eine große und herausfordernde Aufgabe. Zumeist wird diese von den Eltern wahrgenommen.

Leider gibt es immer wieder Fälle, in denen genau dies nicht möglich ist.

Die Gründe hierfür sind vielfältig. Die Eltern sind verstorben, die Kinder und Jugendlichen befinden sich ohne Eltern in Deutschland oder sie sind aus anderen Gründen nicht in der Lage, die elterliche Sorge dem Wohl des Kindes entsprechend auszuführen. Die Aufgabe jedoch bleibt. Minderjährige benötigen eine gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge.

Was bedeutet Vormundschaft

Das Familiengericht bestellt, in den oben genannten Fällen, für ein Kind oder eine*n Jugendliche*n, einen Vormund.

Dieser nimmt als gesetzliche Vertretung die Interessen des Kindes wahr, bis dieses volljährig ist oder die Vormundschaft über das Familiengericht anderweitig geregelt wird.

Mit der Vormundschaftsreform, die seit 01.01.2023 in Kraft ist, soll das Wohl der betroffenen Kinder und Jugendliche noch mehr in den Vordergrund gerückt werden.

Dabei stellt die ehrenamtliche Vormundschaft eine ganz besondere Rolle dar.

Es ist ein Ehrenamt, welches herausragenden persönlichen Einsatz erfordert. Es ist ein weitreichendes Zeichen des Engagements für die Zukunft der Kinder und Jugendlichen.

Kaum ein anderes Ehrenamt ermöglicht solch ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung – nicht zuletzt auch an Erfüllung.

Was sind die Aufgaben als Vormund/Vormündin?

Ein Vormund/eine Vormündin übernimmt die persönliche und rechtliche Vertretung eines minderjährigen Kindes. Dieses wird als Mündel bezeichnet. Die Aufgaben sind vergleichbar mit denen, welche Eltern normalerweise für ihr Kind übernehmen. Auch ist es möglich, einzelne Aufgabenbereiche auf einen zusätzlichen Pfleger zu übertragen. Etwa dann, wenn ein Vormund Unterstützung in einzelnen Bereichen der Vormundschaft benötigt, um sein Mündel in speziellen Themen zu unterstützen, z.B. Asylrecht, Nachlassverwaltung.

Die Aufgaben eines Vormunds:
- persönliche und rechtliche Vertretung
- regelmäßige persönliche Kontakte mit dem jungen Menschen
- Entscheidungen treffen, orientiert an Kindeswohl und Kindesinteresse
- Beteiligung bei der Sicherstellung der Erziehung und der Beaufsichtigung des Mündels
- Entscheidungen über die Aufenthaltsbestimmung
- Ausübung der Gesundheitsführsorge (Impfungen, Untersuchungen, etc.)
- Vermögenssorge
- Verantwortung für schulische Belange und Ausbildung
- Unterstützung bei Vertretung gegenüber Behörden, z.B. Antragsstellungen
- Zusammenarbeit mit allen Hilfeprozessbeteiligten und Einrichtungen des Mündels
- genereller Ansprechpartner für das Mündel bei Entscheidungen über seine Zukunft

Welche Voraussetzungen sollte ein Vormund mitbringen?

- Zeit, für ausreichend persönliche Kontakte mit Ihrem Mündel
- Bereitschaft, sich auf eine langfristige und verbindliche Beziehung mit einem jungen Menschen einzulassen
- Engagement, um sich für dessen Belage einzusetzen und ihm/ihr schulischen, beruflichen oder be-    hördlichen Angelegenheiten zur Seite  zu stehen
- Offenheit, um sich auf andere Menschen, Lebensweisen und Kulturen einzulassen und sich ggfs.        bei Schwierigkeiten oder Problemen Unterstützung einzuholen
- Motivation, für die verbindliche Teilnahme an unseren Schulungen

Was wir nicht erwarten

- die Aufnahme des Minderjährigen im eigenen Haushalt
 Den meisten Minderjährigen, bei denen ein Vormund notwendig ist, wird in der Regel die Unterbringung in einer Pflegefamilie oder in einer stationären Einrichtung gewährt.
- rechtliche Vorkenntnisse
 Im Rahmen der Vormundschaftsübernahme wird es zukünftig in regelmäßigen Abständen Schulung geben in dem alle rechtlichen Fragen geklärt werden können.
- Eine pädagogische Ausbildung
 Ein Mündel hat ein Helfernetzwerk, bei dem der Vormund eine sehr wichtige Rolle spielt. Das Jugendamt steht in jedem Fall mit den unterschiedlichen Fachdiensten beratend zur Seite.
- finanzielle Aufwendungen
 Die zur Ausübung der Vormundschaft notwendigen Auslagen können pauschal oder bei Mehraufwand mit Nachweisen refinanziert werden.


Es befindet sich ein überregionales Angebot im Aufbau, in dem Austausch, Schulung und Vernetzung zwischen den Ehrenamtlichen stattfinden soll.

Bei Fragen und Interesse an dem Ehrenamt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Koordinierungsstelle Vormundschaften
E-Mail: kovo@neuburg-schrobenhausen.de
Tel.: 08431/57-483