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Kreisheimatpflege

Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts haben die Aufgabe, die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft zu pflegen.

Die Erfüllung dieses in Art. 141 der Bayerischen Verfassung verankerten Auftrages bedarf sachkundiger Beratung und Unterstützung im Bereich der Denkmalpflege, des Planungs- und Bauwesens, in der Pflege von Brauchtum, Trachten, Volkslied, Volksmusik, Volkstanz und Mundart, der Beratung von Heimatmuseen und Sammlungen.

Als sachkundige Berater für diese verantwortungsvolle Aufgabe hat der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ehrenamtliche Kerisheimatpfleger bestellt. Die Kreisheimatpfleger nehmen folgende Aufgaben wahr:

  • Volkskundliche Beratung mit Schwerpunkt Volksmusik, Volkstanz, Tracht und Brauchtum, Beratung kommunaler Heimatmuseen und Sammlungen, Beratung bei der Gestaltung des Ortsbildes

Kreisheimatpfleger des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen:


Dienstleistung