Bauwesen
Bauvorhaben
Grundsätzlich ist die Errichtung, die Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen baugenehmigungspflichtig. Vor der Durchführung auch kleiner baulicher Maßnahmen erkundigen Sie sich am besten beim Landratsamt oder bei der zuständigen Gemeinde, ob das geplante Objekt genehmigt werden muß oder ob es genehmigungsfrei ist.
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Abgrabungen
Abgrabungen unterliegen dem neuen Bayer. Abgrabungsgesetz -BayAbgrG-:
- Abgrabungen soweit sie nicht dem Bergrecht unterliegen (das sind in unserem Landkreis vor allem Kies- und Sandabbau)
- für damit zusammenhängende Aufschüttungen (z.B. Abraum-Lagerung)
- für die hierfür dienenden Gebäude und Nebenanlagen ( z.B. Unterkunfts- oder Bürogebäude)
Die Regelungen des Bayer. Abgrabungsgesetzes lehnen sich eng an diejenigen des Baurechts an. Es sind auch die gleichen Formulare für Genehmigungsanträge zu verwenden und über die Gemeinde einzureichen.
Einige wesentliche Unterschiede:
- Ab einer gewissen Größe (in der Regel 10 ha) oder der Lage in einem Schutzgebiet (Naturschutzgebiet, Biotop usw.) ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen; in diesen Fällen geschieht auch die Nachbarbeteiligung nicht mehr analog Baurecht durch den Bauherrn (Unterschrift d.Nachbarn auf den Plänen) sondern als Öffentlichkeitsbeteiligung mit Erörterungstermin usw. durch die Genehmigungsbehörde
- im Gegensatz zum Baurecht sieht das BayAbgrG eine Verlängerung einer erteilten Genehmigung nicht vor; es muß ein neuer Antrag auf Genehmigung gestellt werden.
- zuständige untere Abgrabungsbehörde, auch für den Bereich der Großen Kreisstadt Neuburg a.d.Donau, ist das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Weitere Informationen
Weitere Informationen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung
- Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand
- Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung
- Brandschutz von baulichen Anlagen; Vollzug der Bauvorschriften
- Verfahrensfreies Bauvorhaben; Informationen
Zuständigkeiten nach Gemeinden
Gemeinde Aresing
Gemeinde Berg im Gau
Gemeinde Bergheim
Gemeinde Brunnen
Markt Burgheim
Gemeinde Ehekirchen
Gemeinde Gachenbach
Gemeinde Karlshuld
Gemeinde Karlskron
Gemeinde Königsmoos
Gemeinde Langenmosen
Große Kreisstadt Neuburg a.d.Donau
Als Große Kreisstadt ist die Stadt Neuburg Kommunalbehörde und Baugenehmigungsbehörde in einem. Die Antragstellung erfolgt dadurch direkt an die Stadt Neuburg a.d.Donau.