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Bauwesen

Bauvorhaben

Grundsätzlich ist die Errichtung, die Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen baugenehmigungspflichtig. Vor der Durchführung auch kleiner baulicher Maßnahmen erkundigen Sie sich am besten beim Landratsamt oder bei der zuständigen Gemeinde, ob das geplante Objekt genehmigt werden muß oder ob es genehmigungsfrei ist.

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Abgrabungen

Abgrabungen unterliegen dem neuen Bayer. Abgrabungsgesetz -BayAbgrG-:

  • Abgrabungen soweit sie nicht dem Bergrecht unterliegen (das sind in unserem Landkreis vor allem Kies- und Sandabbau)
  • für damit zusammenhängende Aufschüttungen (z.B. Abraum-Lagerung)
  • für die hierfür dienenden Gebäude und Nebenanlagen ( z.B. Unterkunfts- oder Bürogebäude)

Die Regelungen des Bayer. Abgrabungsgesetzes lehnen sich eng an diejenigen des Baurechts an. Es sind auch die gleichen Formulare für Genehmigungsanträge zu verwenden und über die Gemeinde einzureichen.

Einige wesentliche Unterschiede:

  • Ab einer gewissen Größe (in der Regel 10 ha) oder der Lage in einem Schutzgebiet (Naturschutzgebiet, Biotop usw.) ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen; in diesen Fällen geschieht auch die Nachbarbeteiligung nicht mehr analog Baurecht durch den Bauherrn (Unterschrift d.Nachbarn auf den Plänen) sondern als Öffentlichkeitsbeteiligung mit Erörterungstermin usw. durch die Genehmigungsbehörde
  • im Gegensatz zum Baurecht sieht das BayAbgrG eine Verlängerung einer erteilten Genehmigung nicht vor; es muß ein neuer Antrag auf Genehmigung gestellt werden.
  • zuständige untere Abgrabungsbehörde, auch für den Bereich der Großen Kreisstadt Neuburg a.d.Donau, ist das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

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Zuständigkeiten nach Gemeinden

Gemeinde Aresing

Gemeinde Berg im Gau

Gemeinde Bergheim

Gemeinde Brunnen

Markt Burgheim

Gemeinde Ehekirchen

Gemeinde Gachenbach

Gemeinde Karlshuld

Gemeinde Karlskron

Gemeinde Königsmoos

Gemeinde Langenmosen

Große Kreisstadt Neuburg a.d.Donau

Als Große Kreisstadt ist die Stadt Neuburg Kommunalbehörde und Baugenehmigungsbehörde in einem. Die Antragstellung erfolgt dadurch direkt an die Stadt Neuburg a.d.Donau.

Gemeinde Oberhausen

Gemeinde Rennertshofen

Gemeinde Rohrenfels

Stadt Schrobenhausen

Gemeinde Waidhofen

Gemeinde Weichering