Staatliches Abfallrecht
Einzelne Aufgabenbereiche Staatliches Abfallrecht
- Genehmigung und Überwachung von Bauschuttdeponien und Bauschuttrecyclinganlagen
- Erteilung von Transportgenehmigungen
- Entsorgung von pflanzlichen Abfällen (Baumschnitt, Gras, Heu, Stroh)
- Beseitigung wilder Müllablagerungen und herrenloser Autowracks
- Überwachung der Klärschlammentsorgung
- Vollzug der Altfahrzeug-, Verpackungs-, Batterie-, Altholz-, Gewerbeabfall- und Bioabfallverordnung sowie Elektro- und Elektronikgesetz
- Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen (z.B. Eternitplatten)
Informationen über Müllabfuhr, Sperrmüllentsorgung, Wertstoffhöfe erhalten Sie von den Landkreisbetrieben. Tel. 08431 612-0, info@landkreisbetriebe.de
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