Inhalt

Staatliches Abfallrecht

Einzelne Aufgabenbereiche Staatliches Abfallrecht

  • Genehmigung und Überwachung von Bauschuttdeponien und Bauschuttrecyclinganlagen
  • Erteilung von Transportgenehmigungen
  • Entsorgung von pflanzlichen Abfällen (Baumschnitt, Gras, Heu, Stroh)
  • Beseitigung wilder Müllablagerungen und herrenloser Autowracks
  • Überwachung der Klärschlammentsorgung
  • Vollzug der Altfahrzeug-, Verpackungs-, Batterie-, Altholz-, Gewerbeabfall- und Bioabfallverordnung sowie Elektro- und Elektronikgesetz
  • Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen (z.B. Eternitplatten)
Informationen über Müllabfuhr, Sperrmüllentsorgung, Wertstoffhöfe erhalten Sie von den Landkreisbetrieben. Tel. 08431 612-0, info@landkreisbetriebe.de



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