Barrierefreiheit
Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.neuburg-schrobenhausen.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den entsprechenden Rechtsvorschriften teilweise vereinbar. Die Angebote, die derzeit nicht voll umfänglich barrierefrei zugänglich sind, werden sukzessive entsprechend angepasst.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.06.2021 erstellt und am 15.07.2022 zuletzt überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mit nachstehendem Formular mitteilen.
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Zuständige Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html