Jugendkreistag
Der Jugendkreistag ist die durch Delegation der Schulen, der Jugendbeteiligungsgremien auf kommunaler Ebene und des Kreisjugendrings berufene Vertretung der jugendlichen Kreisbürger*innen. Er wirkt innerhalb der vom Kreistag übertragenen Aufgaben und in der vom Kreistag beschlossenen Form.
Wer kann Jugendkreistagsmitglied werden?
Jugendliche aller weiterführenden Schulen im Landkreis von der achten bis zur elften Jahrgangsstufe können Jugendkreistagsmitglieder werden.
Wie lange ist man Jugendkreistagsmitglied?
Eine Amtsperiode geht über zwei Schuljahre.
Warum ein Jugendkreistag?
Weil uns die Meinung der Jugendlichen wichtig ist und sie durch den Jugendkreistag eine Stimme bekommen, die in die Kreispolitik einfließt.
Wie arbeitet der Jugendkreistag?
- Der Jugendkreistag tagt mindestens zweimal im Jahr, bei Bedarf auch öfter (in der Regel Freitagvormittag).
- In die Sitzungen können Jugendkreistagsmitglieder verschiedene Themen durch Anträge einbringen.
- Dem Jugendkreistag steht ein eigener Etat zur Verfügung, über deren Verwendung er selbst und alleine entscheidet.
- Außerdem können die Sprecher*innen des Jugendkreistages Beschlüsse in den Kreistag einbringen, mit denen im Kreistag weitergearbeitet wird. Bei Bedarf können sich auch Arbeitsgruppen bilden.
Wie kann man Jugendkreistagsmitglied werden?
Die Delegation wird über die Schulen organsiert. Weiter kommen Vertreter*innen aus den Jugendparlamenten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und vom Kreisjugendring. Deshalb bei Interesse bitte an diese Organisationen oder direkt an uns wenden.