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Ärztliche Gutachten

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Gutachtenanlässe

Amtsärztliche Untersuchung für den Vorbereitungsdienst an staatlichen Schulen

Unterlagen

Wenn Sie einen Untersuchungstermin für die vom zukünftigen Dienstherrn geforderte amtsärztliche Untersuchung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Förderschulen, beruflichen Schulen, Realschulen oder an Gymnasien benötigen, senden Sie uns, zusammen mit dem Antrag des zukünftigen Dienstherrn (Schreiben des Kultusministeriums (bei Realschulen und Gymnasien), bzw. der Regierung von Oberbayern)  folgende Unterlagen zu:

Vermerken Sie bitte neben Ihrer vollständigen Adresse und dem Geburtsdatum auch Ihre Telefon- oder Handy-Nummer, sowie Ihre E-Mail-Adresse.

Bitte senden Sie diese per Post, bzw. Fax.

Ablauf

Nach Eingang der ausgefüllten Beurteilungsgrundlage erhalten Sie von uns schnellstmöglich einen Termin zur ärztlichen Untersuchung. Aufgrund des Postweges müssen Sie jedoch bis zum Erhalt der schriftlichen Einladung zur Untersuchung mit etwa eine Woche rechnen, nachdem Sie die Beurteilungsgrundlage an uns versandt haben. In besonders dringenden Fällen können Sie mit uns vorab auch einen Termin telefonisch vereinbaren.

Untersuchungstermin

Zum Untersuchungstermin bringen Sie bitte alle ärztlichen Unterlagen mit, die für die Untersuchung wichtig sein könnten. Alle Unterlagen, die nachträglich angefordert werden müssen, führen zu einer Verzögerung bei der Gutachtenserstellung. Das Gesundheitszeugnis wird von uns direkt an den Auftrag gebenden Dienstherrn versandt.


Impfberatung

Im Auftrag des Bayerischen Gesundheitsministeriums bieten die Gesundheitsämter allen Bewerbern um eine Beamtenstelle eine Impfberatung bei der Einstellungsuntersuchung an. Die Nutzung dieses Angebotes ist freiwillig. Bitte füllen Sie das hier zur Verfügung gestellte Info-Blatt zur Impfung aus und legen es den Unterlagen bei.


Amtsärztliche Untersuchung zur Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe und Lebenszeit

Unterlagen

Wenn Sie von Ihrem zukünftigen Dienstherrn aufgefordert wurden, ein amtsärztliches Gutachten zur gesundheitlichen Eignung für die Verbeamtung auf Probe bzw. Lebenszeit vorzulegen und außerdem Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen haben, senden Sie uns zusammen mit dem Antrag des zukünftigen Dienstherren folgende Unterlagen zu:

Vermerken Sie bitte neben Ihrer vollständigen Adresse und dem Geburtsdatum auch Ihre Telefon- oder Handy-Nummer, sowie Ihre E-Mail-Adresse.

Bitte senden Sie diese per Post, bzw. Fax.

Ablauf

Nach Eingang der ausgefüllten Beurteilungsgrundlage erhalten Sie von uns schnellstmöglich einen Termin zur ärztlichen Untersuchung. Aufgrund des Postweges müssen Sie jedoch bis zum Erhalt der schriftlichen Einladung zur Untersuchung mit etwa eine Woche rechnen, nachdem Sie die Beurteilungsgrundlage an uns versandt haben. In besonders dringenden Fällen können Sie mit uns vorab auch einen Termin telefonisch vereinbaren.

Untersuchungstermin

Zum Untersuchungstermin bringen Sie bitte alle ärztlichen Unterlagen mit, die für die Untersuchung wichtig sein könnten. Alle Unterlagen, die nachträglich angefordert werden müssen, führen zu einer Verzögerung bei der Gutachtenserstellung. Das Gesundheitszeugnis wird von uns direkt an den Auftrag gebenden Dienstherrn versandt.

Information zum Inhalt des Gesundheitszeugnisses:


Impfberatung

Im Auftrag des Bayerischen Gesundheitsministeriums bieten die Gesundheitsämter allen Bewerbern um eine Beamtenstelle eine Impfberatung bei der Einstellungsuntersuchung an. Die Nutzung dieses Angebotes ist freiwillig. Bitte füllen Sie das hier zur Verfügung gestellte Info-Blatt zur Impfung aus und legen es den Unterlagen bei.


Amtsärztliche Untersuchung von Beihilfeberechtigten (Kuren)

Die Ärzte am staatlichen Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen erstellen diese Gesundheitszeugnisse für alle Beihilfeberechtigten, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen haben.

Unterlagen

Bitte senden Sie zusammen mit dem Anschreiben der Beihilfestelle an den Beihilfeberechtigten die folgenden Unterlagen:


Vermerken Sie bitte neben Ihrer vollständigen Adresse und dem Geburtsdatum auch Ihre Telefon- oder Handy-Nummer, sowie Ihre E-Mail-Adresse und gegebenenfalls die Zeitfenster, in denen Sie für eine Untersuchung nicht zur Verfügung stehen

Bitte senden Sie diese per Post, bzw. Fax.

Untersuchungstermin

Nach Eingang der Unterlagen erhalten Sie dann schnellstmöglich eine schriftliche Einladung mit einem Untersuchungstermin.


Amtsärztliche Gutachten zur Prüfungsfähigkeit

Voraussetzung

Wenn bei Ihnen folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie fühlen sich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, an einer Prüfung teilzunehmen
  • Nach der für Sie geltenden Prüfungsordnung ist zum Nachweis einer Erkrankung, die zur Prüfungsunfähigkeit führt, ein amtsärztliches Gutachten erforderlich

Anmeldung

Melden Sie sich bitte umgehend am Prüfungstag bei uns an.

Unterlagen

Bringen Sie bitte zur Untersuchung folgende Unterlagen mit:

  • Alle Unterlagen und Untersuchungsbefunde des behandelnden Arztes zur aktuellen Erkrankung (d.h. in der Regel ist zuvor der Besuch beim behandelnden Arzt nötig)
  • Personalausweis oder Reisepass

zudem bitte:

Für Schüler von Schulen des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen ist die schulärztliche Untersuchung kostenfrei. Für alle anderen Prüflinge (Universitäten, Hochschulen) kostet das Gutachten 45 €, die bar zur Untersuchung mitzubringen sind.

Da wir außer den Begutachtungen zur Prüfungsfähigkeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung arbeiten, müssen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Wartezeiten nicht auszuschließen sind.

Beachten Sie bitte folgendes

Allein die Beschreibung von gesundheitlichen Beschwerden ohne den Nachweis objektivierbarer Krankheitssymptome kann nicht zur Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit führen Eine amtsärztliche Bestätigung von Krankheitssymptomen im Nachhinein (Tage später) ist grundsätzlich nicht möglich Das Gutachten wird noch am selben Tag erstellt und in der Regel per Fax der Schulleitung/dem Prüfungsamt übermittelt 


Wie sieht die amtsärztliche Untersuchung konkrekt aus?

Am Untersuchungstag melden Sie sich bitte im angegebenen Vorzimmer. Die zuständige Sachbearbeiterin prüft Ihre Identität anhand des mitzubringenden Personalausweises bzw. des Reisepasses. Bei Einstellungsuntersuchungen führt die Sachbearbeiterin zunächst einen Sehtest und einen Hörtest durch (Brillenträger nehmen bitte Ihre Brille mit).

Sie müssen für die Untersuchung nicht nüchtern sein.

Untersuchung durch Amtsarzt/Amtsärztin

Nach den Voruntersuchungen nehmen Sie bitte im Wartezimmer Platz und warten bis Sie der zuständige begutachtende Arzt/Ärztin aufruft. Der Amtsarzt/Amtsärztin wird Sie anhand des von Ihnen ausgefüllten Fragebogens zu Ihrer Krankengeschichte befragen. In der Regel erfolgt dann eine eingehende körperliche Untersuchung. Falls es der Arzt/Ärztin für notwendig hält, nimmt er Ihnen Blut ab oder veranlasst weitere technische Untersuchungen (z.B. Ultraschall, EKG, Langzeitblutdruckmessung) bei einem Facharzt Ihrer Wahl. Von Ihnen mitgebrachte Röntgenaufnahmen (auch CT oder Kernspin) erhalten Sie sofort nach der Untersuchung zurück.

Fehlende Unterlagen

Fehlende ärztliche Unterlagen können Sie auch noch während der Untersuchung dem Arzt/Ärztin vorlegen oder auch nachreichen. Bei Nachreichen wichtiger ärztlicher Unterlagen bitten wir Sie dringend, den vereinbarten Termin einzuhalten, da andernfalls das Gutachten unerledigt an den Auftraggeber zurückgegeben werden muss. Dies könnte für Sie nachteilige Folgen haben.

Gutachten

Im Gutachten beantwortet der begutachtende Arzt/Ärztin ausschließlich die vom Auftraggeber gestellten Fragen und schickt es in der Regel direkt an ihn (in Ausnahmefällen auch an das angegebene Prüfungsamt der zuständigen Universität bei Lehramtskandidaten). Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie diese selbstverständlich im persönlichen Gespräch mit dem begutachtenden Arzt klären.

Untersuchungsgebühren

Wir erheben für die ärztliche Begutachtung Verwaltungsgebühren gemäß dem amtlichen Gebühenverzeichnis des Freistaates Bayern.

Einfaches ärztliches Gutachten mit Untersuchung (Kur) 50 €
Ausführliches ärzliches Gutachten mit Untersuchung 100 €
Gutachten nach Aktenlage (ohne Untersuchung) 30 €
Ärztliches Gutachten zur Prüfungsfähigkeit (Universität / Hochschule) 45 €

Gutachten im Auftrag einer staatlichen Behörde sind in der Regel für Sie kostenfrei.