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Immissionsschutzrecht

Der Immissionsschutz hat das Ziel, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

Aufgabenbereiche

  • Genehmigung und regelmäßige Überwachung von besonders umweltrelevanten Anlagen.
    Dazu gehören im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen z.B. folgende Betriebe:
    - Anlage zur Herstellung von Papier und Pappe in Schrobenhausen
    - Anlage zur Herstellung von Steinwolle in Neuburg
    - Anlage zur Herstellung von Kartoffelstärkemehl in Schrobenhausen
    - Anlagen zur Herstellung von Ziegeln und Betonsteinen
    - Asphaltmischanlagen
    - Bauschuttrecyclinganlagen und eine Bodenreinigungsanlage
    - große Abfallentsorgungsbetriebe
    - große Biogasanlagen und große Nutztierhaltungen (Schweine und Masthähnchen)
    - Windräder ab einer Höhe von 50 m

  • Überwachungsprogramm des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen für den Bereich Immissionsschutz

  • Vollzug der Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz.
    Dazu gehören z.B.
    - 1. BImSchV für kleine und mittlere Feuerungsanlagen
    - 2. BImSchV für chemische Reinigungsanlagen
    - 12. BImSchV für Störfallbetriebe
    - 20. und 21. BImSchV für Tankstellen
    - 32. BImSchV für laute Geräte und Maschinen (Rasenmäher, Baumaschinen, etc.)
    - 44. BlmSchV Register Feuerungsanlagen

  • Immissionsschutzrechtliche Beurteilung in der Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne)
    und bei umweltrelevanten Einzelbauvorhaben

  • Beratung zu allgemeinen Umweltfragen

  • Bearbeitung von anlagenbezogenen Lärm-, Luft- und Lichtemissionen


Genehmigungsbescheide und Überwachungsberichte von IE-Anlagen / Überwachungsprogramm


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