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Abgaben- und Beitragsrecht

Gemeinden haben das Recht, ihren eigenen Finanzbedarf unter anderem durch die Erhebung kommunaler Abgaben zu decken. Die kommunalen Abgaben lassen sich in Steuern, Beiträge und Gebühren untergliedern.
Das Sachgebiet 20 berät und unterstützt die Kommunen bei Rechtsfragen im kommunalen Abgabenrecht. Zudem ist das Sachgebiet 20 Widerspruchsbehörde bei Widersprüchen gegen gemeindliche Gebühren-, Beitrags- oder Steuerbescheide.


Die wichtigsten kommunalen Abgaben sind:

  • die Grundsteuer
  • die Gewerbesteuer
  • die Zweitwohnungssteuer
  • die Hundesteuer
  • der Erschließungsbeitrag
  • der Beitrag für die Herstellung der Wasserversorgungs- bzw. der Entwässerungsanlage
  • der Kurbeitrag
  • der Fremdenverkehrsbeitrag und
  • die Gebühren für die Benutzung gemeindlicher Einrichtungen (z.B. Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Bäder, Friedhöfe)


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