Waffenrecht und Sprengstoffrecht
Waffenrecht
Zu den Aufgaben und der Verantwortung des Bereichs gehören insbesondere
- Vollzug des Waffengesetzes
- Erteilung von Waffenbesitzkarten
- Erteilung von Waffenscheinen & kleinen Waffenscheinen
- Erteilung von Europäischen Feuerwaffenpässen
- Aufbewahrung von Schusswaffen
- Ausnahmegenehmigungen für Kinder unter 12 Jahren (§ 27 Abs. 4 WaffG)
- Waffenhandelserlaubnisse
- Nationales Waffenregister
- Schießstätten / Schützenvereine
- Erteilung weiterer/sonstiger waffenrechtlicher Erlaubnisse
(Schießerlaubnis, Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen, Ein-/Ausfuhrgenehmigungen…) - Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Erlass von Waffenbesitzverboten / Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen
Sprengstoffrecht
Eine (nichtgewerbliche) Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz zum Erwerb und zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen wird insbesondere für die Verwendung von
- Böllerpulver zum Böllerschießen
- Schwarzpulver zum Vorderladerschießen
- Nitrocellulosepulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
benötigt.
Die hierfür notwendige Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) kann unter den Voraussetzungen erteilt werden, dass der Antragssteller das 21. Lebensjahr vollendet hat, die erforderliche Fachkunde und ein Bedürfnis nachweisen kann, sowie zuverlässig und persönlich geeignet ist.
Ein Bedürfnis kann bspw. je nach Pulverart durch eine Mitgliedschaft und regelmäßige Tätigkeit in einem Verein nachgewiesen werden oder von Inhabern eines gültigen Jagdscheines.
Antragsformulare
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)
- Bedürfnisbescheinigung (Böllerschießen, Vorderladerschießen, Wiederladen)
- Fachkundezeugnis
- Haftpflichtversicherungsnachweis (wird empfohlen, gesetzlich jedoch nicht erforderlich)
Die notwendige Fachkunde (Fachkundezeugnis) erhält man durch die Teilnahme eines Grundlehrgangs, welcher mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abzuschließen ist. Solche Lehrgänge führen anerkannte Lehrgangsträger durch. Allerdings wird nur zur Prüfung zugelassen, wer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen kann. Diese ist frühzeitig (ca. 6 Wochen vor Prüfungstermin) mit dem Formular „Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung“ zu beantragen.
Gebühren:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung: 70,00 €
- Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG):
100,00 € (eine Pulversorte)
125,00 € (zwei Pulversorten)
150,00 € (drei Pulversorten) - wesentliche Änderung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) (z.B. Pulvererhöhung): ab 50,00€
Nähere Informationen zu diesen Themen finden Sie hier:
Bayerischer Sportschützenbund e.V.
Pyrotechnische Gegenstände
Für die Genehmigung eines privaten Feuerwerks außerhalb des Zeitraums 31.12 – 01.01. ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde zuständig.
Merkblatt: Pyrotechnische Gegenstände im Sprengstoffgesetz (SprengG)
Antragsformulare und Merkblätter
- Anzeige Erwerb
- Anzeige Überlassung
- Anzeige Verlust von Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden
- Anzeige von unbrauchbar gemachten oder zerstörten erlaubnisbedürftigen Waffen
- Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition; Erklärung nach §36 WaffG
- Ausnahmegenehmigung von der Alterserfordernis; Antrag auf Erteilung nach §27 WaffG
- Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
- Bedürfnisnachweis; Anlage zum Antrag Erlaubnis nach §27 SprengG
- Einverständniserklärung Schützenverein, Anlage zum Antrag auf Ausnahme von der Alterserfordernis
- Erlaubnis gem. §27 SprengG; Antrag auf Erteilung/Verlängerung
- Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition
- Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Waffen und Munition bei vorhandener Waffenbesitzkarte (Voreintrag)
- Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein)
- Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition
- Erteilung einer Grünen Waffenbesitzkarte infolge eines Erbfalls (Erstantrag)
- Gelbe Waffenbesitzkarte
- Grüne Waffenbesitzkarte
- Kleiner Waffenschein
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- Nachweis des Einbaus eines Blockiersystems bei Erbwaffen
- Rote Waffenbesitzkarte
- Schießerlaubnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung; Antrag auf Erteilung
Aktuelles
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