Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung
Die Aufgabe des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ist die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen um Verbraucher / -innen vor gesundheitlichen Gefahren, sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.
Aufgaben
- Überwachung der Betriebe, die Lebensmittel, Kosmetika, Tabakerzeugnisse oder Bedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen
( Schlachtbetriebe, Fleischzerlege- und -verarbeitungsbetriebe, Bäckereien, Brauereien, Gaststätten, Kantinen, Supermärkte usw. ) - Überwachung der betrieblichen Eigenkontrollen / HACCP
- Probenentnahmen ( Plan-, Verdachts-, Beschwerdeproben )
- Durchführung / Organisation der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Trichinenuntersuchung, Entnahme von Proben im Rahmen des nationalen Rückstandskontrollplans
- Cäsium Messstation
- Zertifizierung von Lebensmittelexporten
- Stellungnahmen zu Bauanträgen und EU-Zulassungsanträgen der Lebensmittelunternehmer
- Preisangabenverordnung
- Überwachung des Verkehrs mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- Betriebssicherheit Getränkeschankanlagen
Dienstleistungen
- Lebensmittelhygiene; Einrichtung, Durchführung und Aufrechterhaltung eines Eigenkontrollsystems nach dem HACCP-Konzept
- Lebensmittelrecht; Informationen über Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren
- Lebensmittelüberwachung; Durchführung von Betriebs- und Produktkontrollen
- Lebensmittelüberwachung; Durchführung von Kontrollen im Einzel- und Großhandel und Gaststätten
- Lebensmittelüberwachung; Kontrolle von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen
- Verbraucherinformationen; Beantragung einer Auskunft