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Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung

Die Aufgabe des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ist die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen um Verbraucher / -innen vor gesundheitlichen Gefahren, sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.

Aufgaben

  • Überwachung der Betriebe, die Lebensmittel, Kosmetika, Tabakerzeugnisse oder Bedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen
    ( Schlachtbetriebe, Fleischzerlege- und -verarbeitungsbetriebe, Bäckereien, Brauereien, Gaststätten, Kantinen, Supermärkte usw. )
  • Überwachung der betrieblichen Eigenkontrollen / HACCP
  • Probenentnahmen ( Plan-, Verdachts-, Beschwerdeproben )
  • Durchführung / Organisation der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Trichinenuntersuchung, Entnahme von Proben im Rahmen des nationalen Rückstandskontrollplans
  • Cäsium Messstation
  • Zertifizierung von Lebensmittelexporten
  • Stellungnahmen zu Bauanträgen und EU-Zulassungsanträgen der Lebensmittelunternehmer
  • Preisangabenverordnung
  • Überwachung des Verkehrs mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
  • Betriebssicherheit Getränkeschankanlagen


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