Abfallerzeugernummer; Beantragung
Gewerbliche Abfallerzeuger, bei denen jährlich mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle anfallen, benötigen eine Abfallerzeugernummer.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 01.02.2024
Stand: 01.02.2024