Aufenthaltsgestattung; Erteilung und Beantragung der Verlängerung der Bescheinigung
Redaktionell verantwortlich
Stand: 17.07.2025
Verfahrensablauf
Die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung wird erteilt, wenn ein Asylantrag gestellt wurde. Sie wird verlängert, wenn über den Asylantrag noch nicht entschieden wurde oder Rechtsmittel noch anhängig sind.