Untere Naturschutzbehörde
Am Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen setzen sich zwei Fachstellen für alle Belange der Natur in der freien Landschaft und im besiedelten Bereich ein. Die Naturschutzbehörde vertritt die fachlichen Belange der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und setzt sich für den Erhalt der natürlichen Lebensräume ein. Die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen der Grünordnung und Gartenkultur in den Dörfern und Städten des Landkreises.
Natur - ist die ganze Vielfalt unserer Landschaft, die unterschiedlichsten Lebensräume mit ihren Tieren und Pflanzen. Dazu gehören Bäche und Seen, Wiesen und Wälder, Blumen und Felder ebenso wie unsere Weiler, Dörfer und Städte. Das alles macht den Wert und den Reichtum unseres Landkreises aus.
Ziel der Naturschutzbehörde ist die Vielfalt unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt und die Schönheit unserer Heimat auch für nachfolgende Generationen zu erhalten. Aus diesem Grund wurde der Naturschutz schon vor über 50 Jahren zur Staatsaufgabe erklärt und in die Bayerische Verfassung aufgenommen.
Aufgaben
Weitere Themen
Landschaftsplanung
Ziel der Landschaftsplanung ist es, wirtschaftliche Interessen mit gesellschaftlichen und ökologischen Belangen in Einklang zu bringen. Dabei sollte sowohl auf den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen als auch auf den Artenschutz und den langfristigen Erhalt einer natürlichen, gesunden Lebensgrundlage für den Menschen Wert gelegt werden.
Gesetzliche Grundlage der Landschaftsplanung sind §§ 15 und 16 des BNatSchG und Art. 3 des BayNatSchG.
Auf kommunaler Ebene sind Landschaftsplan bzw. Grünordnungsplan wichtige Instrumente zur Durchführung einer qualitativen Landschaftsplanung.
Umweltausschuss - Naturschutzbeirat
Dem Umweltausschuss obliegt die endgültige Beschlußfassung in Angelegenheiten des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege soweit nicht der Landrat oder der Kreistag zuständig sind.
Der Naturschutzbeirat wurde einberufen den Lankreis und die Naturschutzbehörde bei ihren Aufgaben als Fachbeirat zu unterstützen.
Der Naturschutzbeirat besteht aus Fachleuten verschiedener Fachrichtungen (u.a. Landwirtschaft, Forst, Fischerei, Jägerschaft, Naturschutzverbände) und berät die untere Naturschutzbehörde in Fachfragen.
Für die 10. Amtsperiode (01.09.2019 bis 31.08.2024) wurde der neue Naturschutzbeirat berufen, der sich aus folgenden Personen zusammensetzt (je 5 Mitglieder und 5 stellvertretende Mitglieder):
Beirat | Stellvertreter |
Herr Ludwig B a y e r | Herr Martin W e n d l |
Herr Manfred K n e i ß l | Herr Markus K i l g |
Herr Guy G r a f v o n M o y | Herr Karlheinz S c h a i l e |
Herr Hans Jürgen S t e i n h e r r | Herr Ulrich M a y e r |
Herr Günter K r e l l | Frau Regina H i l g |
Freizeit und Erholung
Vom bayerischen Ministerium für Umwelt und Gesundheit im Jahre 2001 ins Leben gerufen, hat sich die BayernTour Natur zur heute erfolgreichsten Umweltinitiative Deutschlands entwickelt. Viele nutzen das Angebot, von Experten begleitet die kleinen und großen Naturwunder vor der Haustür zu erkunden.
Fachleute, Vereine und Verbände, Umweltbildungseinrichtungen, Gemeinden sowie Behörden engagieren sich bei der Veranstaltung von verschiedensten Angeboten für Groß und Klein. Dadurch wollen sie Zusammenhänge in der Natur verdeutlichen, Wissen erweitern und vertiefen, Verständnis für Belange der Natur wecken und darüber hinaus die Achtung gegenüber der Schöpfung stärken.
Auch die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen bietet solche Führungen in die Natur an. Werfen Sie doch einen Blick in das abwechslungsreiche Programm.
Der diesjährige Flyer liegt im Foyer des Landratsamtes und bei der unteren Naturschutzbehörde aus.
Alle BayernTour Natur-Führungen in Bayern können Sie auf der Homepage www.tournatur-bayern.de einsehen.
Der Ratgeber “Freizeit und Natur“ gibt Hinweise zur umweltgerechten Ausübung von Freizeitaktivitäten
Biodiversitätsberatung
Die Biodiversitätsberatung wurde als Ergebnis des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" 2019 ins Leben gerufen. Sie soll dem fortschreitenden Artensterben in Bayern entgegenwirken. In über 50 bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten sind mittlerweile Biodiversitätsberater tätig, die die Naturschutzbehörden unterstützen. Ihr Hauptfokus liegt auf diesen Bereichen:
Artenschutz
Ein zentraler Aspekt der Biodiversitätsberatung ist die Planung und Durchführung von Artenhilfsmaßnahmen für gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Hierzu gehören im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen zum Beispiel Gelbbauchunke, Glücks-Widderchen, Knoblauchkröte und Kreuzenzian-Ameisenbläuling. Ziel ist es, durch gezielte Maßnahmen wie die Aufwertung bestehender Lebensräume, die Schaffung neuer Habitate und die Vernetzung dieser Gebiete, den Bestand dieser Arten zu sichern und zu fördern.
Schutzgebietsmanagement
Die Biodiversitätsberatung beteiligt sich aktiv an der Pflege und dem Erhalt besonders wertvoller Naturräume. Gemeinsam mit Naturschutzfachkräften des Landratsamts und Gebietsbetreuern werden diverse Schutzgebiete wie die "Illdorfer, Kundinger, Eschlinger Leiten" oder das "Mittlere Altmühltal mit Weilheimer Trockental und Schambrachtal" bis hin zu geschützten Biotopen und Naturdenkmälern betreut. Durch regelmäßige Pflegemaßnahmen wird sichergestellt, dass diese Gebiete einen guten ökologischen Zustand erreichen und langfristig erhalten bleiben.
Biotopverbund
Ein wesentliches Ziel des Bayerischen Naturschutzgesetzes, welches ebenfalls aus dem Volksbegehren resultiert, ist der Ausbau des Biotopverbunds. Nach Artikel 19 des Bayerischen Naturschutzgesetzes sollen bis 2030 15 % des Offenlandes, Teil eines räumlichen und funktionellen Biotopverbunds sein. Dies bedeutet, dass Lebensräume durch Kernzonen, Verbindungskorridore und Trittsteinhabitate miteinander verbunden werden müssen. Nur so ist die erfolgreiche Ausbreitung bedrohter Arten dieser Biotope und der genetische Austausch zwischen Populationen möglich.
Kooperation
Die Umsetzung dieser Ziele erfordert eine enge Zusammenarbeit mit Landwirten, Flächeneigentümern, Vereinen, Verbänden, Kommunen, Ehrenamtlichen und sonstigen Beteiligten. Eine zentrale Aufgabe der Biodiversitätsberatung ist es, diese Akteure zu koordinieren und gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die sowohl den Interessen des Naturschutzes als auch denen der Beteiligten gerecht werden. Nur durch ein kooperatives Vorgehen kann der nachhaltige Schutz der Natur in Einklang mit den Bedürfnissen der Bevölkerung in ausgewogener Weise erreicht werden
Beratung
Ein weiterer Schwerpunkt der Aufgaben liegt in der gezielten Beratung von Kommunen und anderen Akteuren. Dies umfasst beispielsweise die Unterstützung bei der Einrichtung von Ökokonten oder der naturnahen Gestaltung von Grundflächen. Zudem informiert die Beratung über mögliche staatliche Förderprogramme, die zur Realisierung von Naturschutzprojekten genutzt werden können.
Öffentlichkeitsarbeit
Tiere und Pflanzen haben meist hoch komplexe Ansprüche an ihre Umwelt und bilden in ihrer Gesamtheit ein sensibles Netzwerk. Häufig sind diese Faktoren auf den ersten Blick nicht so leicht zu erkennen. Um unseren Mitbürgern diese besser verständlich zu machen, bauen wir auf Veranstaltungen wie Ausstellungen, Vorträge und Führungen. Nur wer das komplexe Zusammenspiel der natürlichen Prozesse versteht, kann Probleme erkennen und die richtigen Maßnahmen nachvollziehen und unterstützen.
Sollten Sie sich für den Schutz unserer Umwelt und den Erhalt der bayerischen Artenvielfalt engagieren wollen, stehen Ihnen zahlreiche Informationsangebote und Möglichkeiten zur Verfügung. Die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen unterstützt bei Fragen im Rahmen ihrer Aufgaben und stellt gezielte Beratung für ausgewählte Projekte bereit. Nur durch gemeinsames Handeln können wir unsere Lebensgrundlagen bewahren.
Unsere Dienstleistungen
- Artenschutzrecht; Informationen zum Vollzug
- Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für die Umwandlung
- Energetische Nutzung nachwachsender Rohstoffe; Information und Beratung
- Landschaftsbestandteil; Festsetzung
- Landschaftspflege und Naturparke; Beantragung einer Förderung
- Landschaftspflege und Naturschutz; Beratung und Betreuung
- Landschaftspflegerischer Begleitplan in der Straßenplanung; Informationen über die Richtlinien zur Aufstellung
- Landschaftsschutzgebiete; Festsetzung
- Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges
- Natur und Landschaft; Beantragung eines Eingriffs
- Naturdenkmäler; Festsetzung
- Naturgenuss und Erholung; Informationen zum Betreten der freien Natur
- Naturschutz; Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit
- Naturschutz; Erstellung von Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren
- Naturschutzrecht in der Straßenplanung; Informationen über Vollzugshinweise zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung
- Ökoflächenkataster; Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen
- Vertragsnaturschutzprogramm Wald; Beantragung einer Zuwendung
- Vertragsnaturschutzprogramm; Beantragung einer Zuwendung