Inhalt Für die Unterzeichnung der Vereinbarung zum beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Identität der Fachkraft
    • Farbkopie der Namensseite des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzes der Fachkraft
    • Bescheinigung über das Aufenthaltsrechts in einem anderen EU-Mitgliedstaat der Fachkraft als Farbkopie, bei aktuellem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedsstaat
  • Bevollmächtigung / Unterbevollmächtigung
    • Unterzeichnete Vollmacht der Fachkraft für den Arbeitgeber zur Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens
    • Untervollmacht auf die bevollmächtigte Person des Arbeitgebers für das beschleunigte Fachkräfteverfahren (Vertretungsbefugnis)
  • Für den Abschluss der Vereinbarung
    • vollständige Kontaktdaten der Fachkraft im Ausland
    • Kontaktdaten des Ansprechpartners des Arbeitsgebers einschließlich eines Stellvertreters
    • ggf. Kontaktdaten des Ansprechpartners des Unterbevollmächtigen einschließlich eines Stellvertreters
    • Geldmittel in Höhe der fälligen Gebühr von 411,00 Euro.

Die vorzulegenden Unterlagen können je nach Aufenthaltszweck stark variieren, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Ausländerbehörde oder die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF).