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Coronavirus

Neuerungen zum 01. März 2023

Entfallen der Testansprüche nach der Testverordnung

  • Mit dem Auslaufen der Testpflicht sind die kommunalen Testzentren ab dem 1. März 2023 geschlossen. 
  • Bürgerinnen und Bürger, die einen offiziellen Test benötigen, können über das bundesweite Online-Portal map.schnelltestportal.de Teststellen finden, die offizielle Tests anbieten. Beim genannten Portal handelt es sich um die Schnelltest-Stellensuche des Bundes. Teststellen, die an die Corona-Warn-App (CWA) angebunden sind, können dort gefunden werden. 


Entfallen der Testnachweiserfordernisse (in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen)


Entfallen der Maskenpflicht, nicht jedoch für

  • Besuchspersonen in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behindertet oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbaren Einrichtungen
  • Patientinnen und Patienten von Einrichtungen nach§ 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 IfSG, also u.a. von Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen sowie Tageskliniken.


Außerkrafttreten der Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Corona-Schutzmaßnahmen)