Coronavirus
Neuerungen zum 01. März 2023
Entfallen der Testansprüche nach der Testverordnung
- Mit dem Auslaufen der Testpflicht sind die kommunalen Testzentren ab dem 1. März 2023 geschlossen.
- Bürgerinnen und Bürger, die einen offiziellen Test benötigen, können über das bundesweite Online-Portal map.schnelltestportal.de Teststellen finden, die offizielle Tests anbieten. Beim genannten Portal handelt es sich um die Schnelltest-Stellensuche des Bundes. Teststellen, die an die Corona-Warn-App (CWA) angebunden sind, können dort gefunden werden.
Entfallen der Testnachweiserfordernisse (in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen)
Entfallen der Maskenpflicht, nicht jedoch für
- Besuchspersonen in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behindertet oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbaren Einrichtungen
- Patientinnen und Patienten von Einrichtungen nach§ 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 IfSG, also u.a. von Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen sowie Tageskliniken.
Außerkrafttreten der Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Corona-Schutzmaßnahmen)