Gewässerausbau an Flüssen und Bächen
Für das Herstellen oder Verändern von Gewässern oder ihrer Ufer (Gewässerausbau) ist eine wasserrechtliche Plangenehmigung oder Planfeststellung notwendig.
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Hauptgebäude
Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a. d. Donau
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Für das Herstellen oder Verändern von Gewässern oder ihrer Ufer (Gewässerausbau) ist eine wasserrechtliche Plangenehmigung oder Planfeststellung notwendig.