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Dienstleistungen mit körperlicher Nähe

Das Personal hat eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Für Kunden entfällt die FFP2-Maskenpflicht, soweit die Art der Leistung sie nicht zulässt. Der Anbieter der Dienstleistung hat die Kontaktdaten seiner Kundinnen und Kunden zu erheben.

Die Kunden für Dienstleistungen in geschlossenen Räumen haben einen Testnachweis vorzulegen. Ausgenommen von der Testpflicht sind geimpfte und genesene Personen, Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.