Inhalt

Anlagen in der Landwirtschaft

  • Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen)
  • Biogasanlagen
  • Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Pflanzenschutzmitteln
  • Sonstige Anlagen und Hinweise

Bei Jauche, Gülle und Silagesickersäften handelt es sich um wassergefährdende Stoffe und Gemische, welche die biologische und physikalische Beschaffenheit des Wasser nachteilig verändern können. Deshalb müssen diese nach Wasserhaushaltsgesetz (§ 62 WHG) so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass der bestmögliche Schutz der Gewässer vor Verunreinigung oder sonstiger nachteiliger Veränderung ihrer Eigenschaften erreicht wird. Auf JGS-Anlagen ist insbesondere die Anlage 7 der AwSV "Anforderungen an Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen)" anzuwenden.

Weiterführende Links

LfU - Anlagen in der Landwirtschaft

Anlage 7 der Anlagenverordnung