Inhalt

Beurkundung

Die Urkundspersonen beim Kreisjugendamt sind befugt, Urkunden aufzunehmen, u.a. über

  • die Vaterschaftsanerkennung (auch schon vor der Geburt möglich)
  • die jeweils erforderlichen Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung
  • die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes
  • die Erklärungen über die gemeinsame elterliche Sorge (Sorgeerklärungen) (auch vor Geburt möglich)
  • die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen einer Frau

Die Beurkundungen und Bescheinigungen sind gebührenfrei.

Ferner werden auch Negativatteste/Alleinsorgebestätigungen (Bescheinigungen für alleinerziehende Elternteile) ausgestellt.

Ansprechpartner

Weitere Informationen