Beurkundung
Die Urkundspersonen beim Kreisjugendamt sind befugt, Urkunden aufzunehmen, u.a. über
- die Vaterschaftsanerkennung (auch schon vor der Geburt möglich)
- die jeweils erforderlichen Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung
- die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes
- die Erklärungen über die gemeinsame elterliche Sorge (Sorgeerklärungen) (auch vor Geburt möglich)
- die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen einer Frau
Die Beurkundungen und Bescheinigungen sind gebührenfrei.
Ferner werden auch Negativatteste/Alleinsorgebestätigungen (Bescheinigungen für alleinerziehende Elternteile) ausgestellt.