Inhalt

Aufgabenfelder

Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten

BetreuerInnen und Bevollmächtigte können sich jederzeit an die Betreuungsstelle wenden, um sich zu Fragen und zum Zweck der besseren Erfüllung ihrer Aufgaben beraten zu lassen. Die Beratung kann sowohl in unseren Diensträumen als auch in der häuslichen Umgebung des Betreuers / Bevollmächtigten oder des Betroffenen stattfinden (je nach Einzelabsprache).

Die Beratung ist kostenfrei und selbstverständlich vertraulich.

Die Betreuungsstelle hat verschiedene Muster-Anschreiben und Anträge für BetreuerInnen und Bevollmächtigte erstellt, die über unser Formularcenter heruntergeladen werden können.


Gewinnung von Betreuern

Im Einzelfall ist es Aufgabe der Betreuungsstelle, einen geeigneten Betreuer zu finden, der nach Bestellung durch das Betreuungsgericht die Angelegenheiten der betroffenen Person regeln soll.

Anregung und Förderung von gemeinnützigen Organisationen zugunsten Betreuungsbedürftiger (Betreuungsvereine)

Der Caritasverband Neuburg-Schrobenhausen e.V. hat die staatliche Anerkennung als Betreuungsverein und wird vom Landkreis für diese Tätigkeit finanziell gefördert.

Der Betreuungsverein hat folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Führung von Betreuungen

  • Gewinnung und Begleitung ehrenamtlicher BetreuerInnen

  • Auf Wunsch ehrenamtlicher BetreuerInnen Übernahme der Verhinderungsbetreuung im Rahmen einer Vereinbarung

  • Beratung von BetreuerInnen und Bevollmächtigten
  • Information und Aufklärung über Vorsorgemöglichkeiten

Link zu Betreuungsverein

Einführung und Fortbildung von Betreuern

Jährlich - jeweils im Herbst - findet in Kooperation mit dem Betreuungsverein des Caritasverbandes Neuburg-Schrobenhausen ein Kurs für interessierte Bürger statt, um diese für die Aufgabe eines ehrenamtlichen Betreuers zu qualifizieren. An mehreren Abenden werden die Interessenten zu den wichtigsten Themen geschult.
Die genauen Termine können Sie bei unserer Dienststelle oder dem Betreuungsverein erfragen oder im Vorfeld der Veranstaltungsreihe der Tagespresse entnehmen.

Aufklärung und Beratung über Vollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen

Die Betreuungsstelle steht jedem Ratsuchenden für eine individuelle Beratung in diesen Fragen zur Verfügung. Die Beratung ist kostenfrei und selbstverständlich vertraulich.

Auf Anfrage führt die Betreuungsstelle auch Informationsveranstaltungen zu diesen Themen durch. Interessenten wenden sich mit Terminwünschen bitte frühzeitig an die Betreuungsstelle.


Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Dem Gesetz nach unterliegen Vollmachten keiner speziellen Form. Die Vollmacht sollte auf alle Fälle schriftlich erteilt werden. Die Akzeptanz kann durch eine Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde erhöht werden. Grundbuchämter verlangen mindestens eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift bei der zuständigen Betreuungsbehörde.
Einen Beglaubigungstermin können Sie bei der Betreuungsstelle vereinbaren.

Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht
  • Erstellung von Sozialgutachten zu den Fragen Erforderlichkeit einer Betreuung, Umfang, Alternativen, Lebenssituation des Betroffenen, Auswahl des Betreuers, Verlängerung der Betreuung

  • Vollzugshilfen (Unterbringung in einer Klinik, Vorführung zur Untersuchung/Anhörung)

  • Sachverhaltsermittlungen im Vorfeld eines Betreuungsverfahrens, ggf. Anregung einer Betreuung

  • Mitwirkung und Beschwerderecht in Unterbringungsverfahren


Zusammenarbeit mit beruflich tätigen Betreuern (Berufs- und Vereinsbetreuer)


Geschäftsführung einer örtlichen Arbeitsgemeinschaft nach dem Betreuungsgesetz

Um die Zusammenarbeit der mit Betreuungssachen befassten Organisationen, Behörden, Gerichte und Betreuer zu verbessern sind auf örtlicher Ebene Arbeitsgemeinschaften eingerichtet.
Die Betreuungsstelle ist mit der Organisation und der Geschäftsführung der örtlichen Arbeitsgemeinschaft betraut und vertritt die örtliche Arbeitsgemeinschaft auf der übergeordneten Ebene (Regierungsbezirk).