Ersatzpapiere
1. Verlust des Fahrzeugbriefes/Zulassungsbescheinigung II
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung I/Kfz-Schein
- Abgabe einer Eidesstaatlichen Erklärung ist erforderlich.
Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen. - Untersuchungsbericht Hauptuntersuchung
Eine Aufbietung wird durch die Zulassungsbehörde an das Kraftfahrtbundesamt weitergeleitet. Eine nächste Befassung mit dem Fahrzeug kann erst nach Abschluss dieses Verfahrens stattfinden. Das Aufbietungsverfahren nimmt in etwa 14 Tage in Anspruch. Die Ausstellung des Ersatzdokumentes kann erst nach Veröffentlichung im Verkehrsblatt erfolgen.
2. Verlust des Fahrzeugscheins / Zulassungsbescheinigung I
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung II / Kfz-Brief
- Abgabe einer Eidesstaatlichen Erklärung ist erforderlich.
Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen - Untersuchungsbericht Hauptuntersuchung