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Eine Teilabgrabungsgenehmigung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Sie bereits zeitnah mit der Abgrabung beginnen wollen, es aber absehbar ist, dass die Erteilung der Abgrabungsgenehmigung länger dauert. Eine erteilte Abgrabungsgenehmigung enthält auch die Feststellung, dass das Gesamtvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. In Einzelfällen kann es dennoch vorkommen, dass Sie später die beantragte Abgrabungsgenehmigung nicht erhalten.