Eine Teilbaugenehmigung kann insbesondere sinnvoll sein für das Ausheben einer Baugrube, das Errichten der Fundamente sowie das Erstellen des Kellergeschosses. Eine erteilte Teilbaugenehmigung enthält auch die Feststellung, dass das Gesamtvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. In Einzelfällen kann es dennoch vorkommen, dass Sie später die beantragte Baugenehmigung nicht erhalten.
-
Landratsamt Neuburg Schrobenhausen
Hauptgebäude
Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a. d. Donau
- Telefon: 08431 57 - 0
- Fax: 08431 57 - 205
- E-Mail: E-Mail schreiben
- Hinweis: Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 128601147 (gem. § 27a Umsatzsteuergesetz)
Montag - Donnerstag
07.30 - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
12.45 - 16.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.00 Uhr