- gültiger Personalausweis oder Reisepass
soweit nicht im Ausweis ersichtlich amtlicher Nachweis der Anschrift des Wohnsitzes - bei Vertretung: zusätzlich
schriftliche Vollmacht, gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigen Person - bei juristischen Personen/Firmen
Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug - Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
- Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP)
- soweit erforderlich (LKW, Anhänger, Bus): Nachweis über die letzte Sicherheitsprüfung (SP)
- SEPA-Mandat für Einzug der Kfz-Steuer
Sollten Sie über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen und bei der Zulassung eines zur Ausfuhr vorgesehenen Fahrzeugs keine SEPA-Bankverbindung angeben können, ist die Kraftfahrzeugsteuer vor der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens zu entrichten. Dies können Sie bei jeder Zollzahlstelle erledigen.
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Landratsamt Neuburg Schrobenhausen
Hauptgebäude
Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a. d. Donau
- Telefon: 08431 57 - 0
- Fax: 08431 57 - 205
- E-Mail: E-Mail schreiben
- Hinweis: Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 128601147 (gem. § 27a Umsatzsteuergesetz)
Montag - Donnerstag
07.30 - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
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07.30 - 12.00 Uhr