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Verantwortlich für die Lebensmittelüberwachung sind die Länder. In Bayern liegt die sachliche Zuständigkeit bei den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämtern und kreisfreien Gemeinden) und der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert risikoorientiert Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden also z. B. Herstellerbetriebe, Gaststätten, Lebensmittelgroß- und Einzelhandel, Importeure, Imbissstuben und Wochenmärkte. Dabei überprüft sie u. a. die Lebensmittelhygiene in Betrieben.

Ein weiterer wichtiger Teil der Lebensmittelüberwachung ist die risikoorientierte Untersuchung von verschiedenen Erzeugnissen. Dazu erstellt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Probenpläne. Die Experten am LGL erstellen nach Durchführung verschiedener Untersuchungen ein Gutachten, in dem sie die gewonnenen Ergebnisse einschließlich lebensmittelrechtlicher und ggf. toxikologischer Bewertung darlegen. Auf der Grundlage dieses Gutachtens entscheiden die Kreisverwaltungsbehörden über die ggf. zu treffenden Maßnahmen.

Für Verbraucherbeschwerden besteht eine Hotline Vertrauliche Hinweise (siehe unter "Weiterführende Links").